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Geschäftsrelevante Informationen zum chinesischen Markt

China erlässt Bestimmungen für eine “Liste für unzuverlässige Entitäten”

Das chinesische Handelsministerium will zukünftig Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen ergreifen, wenn deren Geschäfte oder damit zusammenhängende Aktionen "Chinas Souveränität, Sicherheits- und Entwicklungsinteressen schädigen, gegen Marktregeln verstoßen, vertragliche Verpflichtungen mit chinesischen Unternehmen oder Einzelpersonen einstellen" oder anderweitig deren legitime Interessen schwer verletzen.
Konkret drohen Firmen und Einzelpersonen, die auf der Schwarzen Liste stehen, folgende Maßnahmen:
  • Einschränkungen oder Verbote im Handel mit China (sowohl im Import als auch im Export),
  • Einschränkungen oder Verbote bei Investitionen in China,
  • Entzug der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sowie Verweigerung der Einreise,
  • Geldstrafen.
Die Bestimmungen gelten seit dem 19. September 2020 und sind auf der Webseite des chinesischen Handelsministeriums in englischer Sprache veröffentlicht: english.mofcom.gov.cn
Zur Umsetzung sagte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM), es werde ein Büro eingerichtet, das Fälle von Unternehmen oder Einzelpersonen, die verdächtigt würden, gegen die neuen Regeln zu verstoßen, untersuchen und entscheiden solle. Wichtig hierbei ist, dass keine sofortige Entscheidung, sondern ein Prozess vorgesehen ist, der jeder Organisation oder Person, gegen die ermittelt werde, die Möglichkeit geben soll, sich zu verteidigen und gegebenenfalls ihr Verhalten anzupassen. Firmen, die bereits auf die Liste gesetzt wurden, können entfernt werden, wenn sie ihr Verhalten "korrigieren" und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu negieren.

Informationen zur Software GOLDENSPY

Der Cyberabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen Erkenntnisse vor, dass deutsche Unternehmen mit Sitz in China möglicherweise der Software GOLDENSPY ausgesetzt waren, wodurch Dritte Zugriff auf die Netzwerke der betroffenen Unternehmen erhalten. Der Kontakt mit der genannten Malware kann während der Installation der offiziellen und obligatorischen steuerlichen Software auftreten, die zum Ausfüllen von Steuererklärungen und Finanztransaktionen in China erforderlich ist (INTELLIGENT TAX - auch GOLDENTAX genannt).
Ziel dieser offiziellen Mitteilung ist es, deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in China zu sensibilisieren und ihnen die notwendigen technischen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine ungewollte Installation der Schadsoftware festzustellen.
Weitere Fragen beantworten folgende Ansprechpartner:
Bundesamt für Verfassungsschutz - Cyberabwehr
Telefon: 0221 792-2600
E-Mail: cyberabwehr@bfv.bund.de
Bundeskriminalamt
Telefon: 02225 890
E-Mail: st23@bka.bund.de
Aktualisiert am 28. September 2020