Hanseatisches Antidumpingregister

Untersuchungsverfahren vom 16. November 2023

Kabel aus optischen Fasern

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend o.g. Einfuhren mit Ursprung in Indien eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 16. November 2023 veröffentlicht worden (vgl. Amtsblatt C/2023/891 vom 16.11.2023).
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern, auch anschlussfertig. Die zu untersuchende Ware mit Ursprung in Indien wird derzeit unter dem KN-Code ex 8544 70 00 (TARIC-Codes 8544700010 und 8544700091) eingereiht. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Die Untersuchung wird in der Regel binnen 13 Monaten, spätestens jedoch 14 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Nach Artikel 7 Absatz 1 der Grundverordnung können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, und zwar im Normalfall spätestens 7 Monate, allerspätestens jedoch 8 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
E-Mail-Adresse (Dumping): TRADE-AD695-OFC-dumping@ec.europa.eu
E-Mail-Adresse (Schädigung und Unionsinteresse): TRADE-AD695-OFC-injury@ec.europa.eu
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.