Hanseatisches Antidumpingregister

Untersuchungsverfahren vom 15. November 2023

Bestimmtes Polyvinylchlorid

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend o.g. Einfuhren mit Ursprung in Ägypten und den Vereinigten Staaten von Amerika eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 15. November 2023 veröffentlicht worden (vgl. Amtsblatt C/2023/1033 vom 15.11.2023).
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um Suspensions-Polyvinylchlorid (im Folgenden „S-PVC“), das nicht mit anderen Stoffen gemischt ist. Die zu untersuchende Ware mit Ursprung in Ägypten und den Vereinigten Staaten von Amerika wird derzeit unter dem KN-Code (ex) 3904 10 00 (TARIC-Codes 3904100015 und 3904100080) eingereiht. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Die Untersuchung wird in der Regel binnen 13 Monaten, spätestens jedoch 14 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Nach Artikel 7 Absatz 1 der Grundverordnung können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, und zwar im Normalfall spätestens 7 Monate, allerspätestens jedoch 8 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
E-Mail:
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.