Hanseatisches Antidumpingregister

Untersuchungsverfahren vom 4. Oktober 2023

Neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung

Die Europäische Kommission hat ein Antisubventionsverfahren betreffend oben genannten Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 4. Oktober 2023 veröffentlicht worden (vgl. Amtsblatt C/2023/160 vom 4. Oktober 2023).
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des Fahrzeugführers, bestimmt sind und ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden. Motorräder sind von dieser Untersuchung ausgenommen. Die zu untersuchende Ware mit Ursprung in der Volksrepublik China wird derzeit hauptsächlich unter dem KN-Code 8703 80 10 eingereiht. Der KN-Code wird nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Die Untersuchung wird in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 13 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Nach Artikel 12 Absatz 1 der Grundverordnung können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, und zwar im Normalfall spätestens 9 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.