Hanseatisches Antidumpingregister

Untersuchungsverfahren vom 17. August 2023

Biodiesel mit Ursprung in Indonesien, versandt aus der Volksrepublik China und aus dem Vereinigten Königreich

Die Europäische Kommission prüft, ob die mit (EU) 2019/2092 eigeführten geltenden Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien durch aus der Volksrepublik China und aus dem Vereinigten Königreich versandte Einfuhren von Biodiesel, ob als Ursprungserzeugnisse der Volksrepublik China oder des Vereinigten Königreichs angemeldet oder nicht, umgangen werden.
Das Umgehungsuntersuchungsverfahren ist mit der VO (EU) 2023/1637 am 17. August 2023 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt Nr. L 204 vom 17. August 2023). Die Zollbehörden sind angewiesen worden, die Einfuhren zollamtlich zu erfassen. Ausgleichszölle, die aufgrund dieses Verfahrens verhängt werden sollten, können auch rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Beginns der zollamtlichen Überwachung erhoben werden.
Antrag
Der Antrag wurde am 4. Juli 2023 vom European Biodiesel Board eingereicht.
Untersuchte Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnene Fettsäuremonoalkylester und/oder paraffinische Gasöle nichtfossilen Ursprungs, in Reinform oder als Mischung, mit Ursprung in Indonesien, die derzeit unter den KN-Codes ex 1516 20 98, ex 1518 00 91, ex 1518 00 95, ex 1518 00 99, ex 2710 19 43, ex 2710 19 46, ex 2710 19 47, 2710 20 11, 2710 20 16, ex 3824 99 92, 3826 00 10 und ex 3826 00 90 eingereiht wird, jedoch aus der Volksrepublik China und dem Vereinigten Königreich, ob als Ursprungserzeugnisse der Volksrepublik China oder des Vereinigten Königreichs angemeldet oder nicht, versandt wird. Die KN-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 23 Absatz 4 der Grundverordnung sind die Untersuchungen binnen neun Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnungen abzuschließen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
E-Mail:
TRADE-R800-BIODIESEL-CN@ec.europa.eu (allgemein oder im Zusammenhang mit der Volksrepublik China)
TRADE-R800-BIODIESEL-UK@ec.europa.eu (allgemein oder im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich)
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.