EU-Zollrecht

Unionszollkodex (UZK)

Seit dem 1. Mai 2016 gilt in der Europäischen Union ein neues Zollrecht. Der Unionszollkodex (UZK) - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - der bereits im Oktober 2013 in Kraft getreten ist, stellt den neuen Basisrechtsakt des EU-Zollrechts dar. Der UZK ist zusammen mit den neuen Durchführungsrechtsakten in Teilen seit dem 1. Mai 2016 anwendbar und ersetzt den derzeit gültigen Zollkodex und die Zollkodex-Durchführungsverordnung.
Seit dem Inkrafttreten des UZK hatte die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten an den Durchführungsrechtsakten gearbeitet. Aufgrund der notwendigen Anpassung aller EU-Rechtsvorschriften an den Vertrag von Lissabon musste das Durchführungsrecht zum UZK in zwei Rechtsakte aufgeteilt werden, die im Amtsblatt der EU Nr. L 343 vom 29.12.2015 veröffentlicht wurden:
  • Delegierte Verodnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union
  • Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union
Der Unionszollkodex sieht eine schrittweise Einführung von EU-weit harmonisierten IT-Verfahren sowie gemeinsamen Datenbanken bis Ende 2020 vor. Daher wurde über die oben genannten Rechtsakte hinaus ein Übergangsrechtsakt erarbeitet, der für bestimmte Verfahren und Instrumente insbesondere im Hinblick auf erforderliche IT-Systeme eine phasenweise Umsetzung der Rechtsvorschriften ermöglicht. Zum 31. Dezember 2020 soll nach derzeitiger Planung der EU-Kommission die Übergangszeit enden sowie die Anpassung der IT-Infrastruktur erfolgt sein und der UZK vollständig umgesetzt werden. Der Übergangsrechtsakt wurde im  Amtsblatt der EU Nr. L 69 vom 15. März 2016 veröffentlicht:
  • Delegierte Verordnung (EU) 2016/341der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Rechtsakten können auch der Internetseiten der EU-Kommission sowie der deutschen Zollverwaltung entnommen werden.