International

April 2024

Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED

29. April 2024
Der Zoll informiert auf seiner Website, dass nach Empfehlung der Europäischen Kommission künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden soll.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten werden entsprechend angepasst.
(www.zoll.de)

Einfuhr von Cannabis bleibt weiterhin verboten

5. April 2024
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert. Seit dem  1. April 2024 ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Der Zoll weist darauf hin, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis jedoch weiterhin verboten und strafbewehrt ist - insbesondere auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
(www.zoll.de)