Innovation & Umwelt
Vor allem die drei großen Umweltgesetze - das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - haben die Stellung der Betriebsbeauftragten für Umweltfragen ausgestaltet. Sie unterstützen und beraten den Unternehmer in Fragen des betrieblichen Umweltschutzes. Aber auch andere gesetzliche Vorschriften fordern beauftragte Personen. Beauftragte bleiben innerbetriebliche Institution ohne öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung gegenüber Aufsichtsbehörden. Trotzdem müssen sie mit den zuständigen Aufsichtsbehörden oft eng zusammenarbeiten, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben angemessen zu erfüllen.
Bei der öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Richtlinie 85/337/EWG mit Änderungen, sog. "UVP-Richtlinie") im Sommer 2010 kam fast die Hälfte der Antworten aus Deutschland. Zwei Drittel der Befragten hielten die UVP-Richtlinie für ein effektives und effizientes Instrument zum Schutz der Umwelt. Gleichzeitig haben aber auch 56 Prozent Verbesserungen der Richtlinie gefordert.
Die Ökosteuer besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer). Sie wurde am 1.4.1999 im Zuge der "Ökologischen Steuerreform" eingeführt. Pro Jahr werden etwa 18 Mrd. Euro Steuern eingenommen, die überwiegend als zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenversicherung fließen.
Umweltschutz
Informationen zu weiteren Themen wie Betriebsbeauftragte, Richtlinien und Energiesteuer- und Stromsteuererstattungen des betrieblichen Umweltschutz' finden Sie hier.
UVP-Portal der Länder online
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Zulassungsverfahren auszulegenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden zukünftig zentral im UVP-Verbundportal der Länder veröffentlicht. Für Verfahren mit Zuständigkeit von Bundesbehörden wird voraussichtlich ein separates Portal eingerichtet.
Das am 28. Juli in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung schreibt in § 20 eine Veröffentlichung der auszulegenden Unterlagen in einem zentralen Internetportal der Länder vor. In diesem UVP-Portal werden Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung bekanntgegeben. Ein zentrales Internetportal des Bundes, das entsprechende Informationen für Verfahren mit Zuständigkeit von Bundesbehörden bekannt gibt, ist noch nicht online.
Das UVP-Portal ist unter folgendem Link einsehbar: uvp-verbund.de
Betriebsbeauftragte für Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Betriebe müssen je nach Tätigkeit verschiedene Beauftragte benennen. Wer welche Beauftragte benennen muss ist in den jeweiligen Rechtsgebieten festgelegt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine Übersicht zusammengestellt, die die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Beauftragten enthält und folgende Fragen beantwortet:
- Welche Beauftragten gibt es?
- Wo ist die Benennung von Beauftragten geregelt?
- Wer muss welche Beauftragten benennen?
- Welche Aufgaben hat der Beauftragte?
- Welche Qualifikation muss der Beauftragte besitzen?
Die Übersicht enthält Informationen zu folgenden Beauftragten:
- Abfallbeauftragte
- Immissionsschutzbeauftragte
- Gewässerschutzbeauftragte
- Gefahrgutbeauftragte
- Störfallbeauftragte
- Strahlenschutzbeauftragte
- Umweltmanagementbeauftragte
- wichtigste Beauftragte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Die Übersicht kann unter www.izu.bayern.de unter "Weitere Themen" und "Fachwissen" heruntergeladen werden.
Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung
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Nach Maßgabe der UVP-Richtlinie werden Bauvorhaben, bei denen u. a. aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Genehmigungspflicht unterworfen und einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen. Zu den betroffenen Vorhaben gehören etwa Kraftwerke, chemische Anlagen, Abfalldeponien und Steinbrüche (jeweils unter bestimmten Voraussetzungen). In Deutschland wurde die UVP-Richtlinie durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) umgesetzt.
Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie auf der Website der Generaldirektion Umwelt. Eine Zusammenfassung der bei der Konsultation eingesandten Beiträge finden Sie nebenstehend unter externe Links.
Energiesteuer- und Stromsteuererstattungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
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Die Energie- und Stromsteuer sind Mengensteuern, d. h. die Steuer ist unabhängig von der Preisentwicklung. Der Anteil der Steuer am Preis liegt für private Haushalte zurzeit zwischen 10 Prozent (Strom) und 60 Prozent (Benzin), die Anteile der Steuern am Verkaufspreis sinken im Zeitablauf durch die Inflation.
Steuerschuldner bzw. Ermäßigungsberechtigte sind diejenigen, die Energieerzeugnisse zum Verheizen abgeben bzw. verwenden. Die Energiesteuer wird grundsätzlich erst im Nachhinein ermäßigt und muss also beim Lieferer erst einmal in vollem Umfang gezahlt werden ("Antragsverfahren"). Dieses Verfahren gilt seit 1. Januar 2011 auch für die Stromsteuer (davor: "Erlaubnisverfahren").
Von 630.000 ermäßigungsberechtigten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nehmen nur etwa 100.000 Unternehmen die Ermäßigung in Anspruch. Mit der Erhöhung des Sockelbetrags 2011 fällt ein Teil dieser Unternehmen aus der Ermäßigung heraus. Das Volumen der Steuerermäßigung beträgt etwa 2,4 Mrd. Euro, das der Steuerbefreiung für Prozesse 600 Mio. Euro. Das Volumen des Spitzenausgleichs knapp 2 Milliarden Euro. Die Ermäßigungen bzw. Freistellungen bei der Ökosteuer werden im Subventionsbericht der Bundesregierung aufgeführt.
Für die Verwaltung der Strom- und Energiesteuer sind der Bund und damit die Hauptzollämter (HZA) zuständig.
- Ermäßigungen für Unternehmen
- Steuersätze für Strom und Energieprodukte zum Verheizen
- Produzierendes Gewerbe
- Steuerbefreite Prozesse
- Steuerentlastung für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Stromerzeugung
- Kohlebesteuerung
- Verfahren und Fristen
- Berechnungstool für Ökosteuererstattung
- Weitere Informationen zu den Steuerermäßigungen
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK.
Stand: April 2012
Weitere Informationen
- Übersicht Betriebsbeauftragte (Link: http://www.izu.bayern.de/)
- Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1985L0337:20090625:DE:PDF)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Link: http://bundesrecht.juris.de/uvpg/index.html)
- Ergebnisse der Konsultation (Link: http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/results_consultation.pdf)
- Generaldirektion Umwelt (Link: http://ec.europa.eu/environment/consultations/eia.htm)