Innovation & Umwelt

Umwelt- und Energienachrichten

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Online-Veranstaltung zum Thema Sustainable Finance mit Fokus auf Nachhaltigkeitsberichterstattung am 2. Juli 2024

Hamburg führt die digitale Veranstaltungsreihe der bundesweiten Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften mit dem Thema „Von Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen zur Nachhaltigkeitsstrategie“ fort. Die einstündige Veranstaltung vermittelt Grundlagen zur Corporate Sustainability Reporting Directiv (CSRD) und der Methodik der Wesentlichkeitsanalyse nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Diese werden anhand einer praxisorientierten Prozessplanung dargestellt. Weitere Informationen hier.

Online-Veranstaltung ‘Sustainable Finance’ mit Einblick in EU-Regulierungen gegen ‚Greenwashing‘ am 12. September 2024

Die Veranstaltung gehört zur Informationsreihe ‚Sustainable Finance‘ und ist eine gemeinsame Initiative der länderübergreifenden Zusammenarbeit der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften. Diesmal liegt der Fokus auf die Richtline über Umweltaussagen („Green Claims Directive“) sowie der Richtline zur Stärkung der Konsumierenden („Directive on Empowering Consumers“).
Welche Anforderungen müssen Werbeaussagen mit Umweltbezug in Zukunft erfüllen und wie dürfen Umweltzeichen und Label verwendet werden? Die Veranstaltung informiert Sie über die Vorgaben und Anforderungen der Richtlinien und vermittelt praktische Tipps für den Umgang im Unternehmensalltag. Weitere Informationen hier.

Aktionstage in Hamburg und Bremen für Nachhaltigkeit in Unternehmen

Die Integration von Nachhaltigkeit in die eigenen Aktivitäten ist für alle Unternehmen eine Herausforderung.
Die Vereinten Nationen (UN) haben mit den Sustainable Development Goals (SDG) nachhaltige Entwicklungsziele gesetzt. 
Die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) bieten nun mit einer SDG.Challenge, ab dem 27. Mai 2024, für zwei Wochen, eine Plattform zum Austausch inspirierender Ideen für das eigene Nachhaltigkeitsmanagement.

KfW-Förderung klimafreundlicher Aktivitäten (293)

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.
In den Modulen A bis G werden z. B. folgende Maßnahmen gefördert:
Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Anlagen zur CO₂-armen Bereitstellung von Strom und Wärme, Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)  in Anspruch genommen wird und datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgas­emissionen.
Förderkonditionen
  • Förderkredit ab 2,22 % effektivem Jahreszins
  • bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • für Unternehmen und Freiberufler
Alle Infos finden Sie auf den Seiten der KfW.

“Klimaneutralität”, neuste Ausgabe WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS

In der 21. Ausgabe des Mittelstand-Digital Magazins WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS zeigen die Mittelstand-
Digital Zentren auf, wie digitale Technologien und innovative Ansätze kleine und mittlere Unternehmen auf dem
Weg zur Klimaneutralität unterstützen können.

Circular Business Design Track Hamburg

Erfolgversprechendes Workshop-Angebot für KMU in Hamburg

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) bietet mir Circo ein neues Unterstützungsangebot zur Entwicklung von konkreten Produkten und Geschäftsmodellen für Betriebe an.
CIRCO, eine innovative Workshop-Methode aus den Niederlanden, hat sich als wirksames Werkzeug für Unternehmen erwiesen, um zirkuläre Produkte und Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche die Umwelt und das Klima entlasten.
Dieses Jahr bietet die BUKEA die Methodik in zwei Durchgängen á 3 Workshops an. Für weitere Informationen schauen Sie gern auf die Webseite der UmweltPartnerschaft.
Interessierte Unternehmen können sich bei Laura Welle (NachhaltigeWirtschaft@bukea.hamburg.de) melden.

Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Zum 1. Januar 2024 treten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Weitere kommen im späteren Jahresverlauf dazu. Die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern (Arbeitswelt, Digitales, Finanzen und Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel und Gastgewerbe, Internationales, Umwelt und Energie, Verkehr) sortiert, für Sie zusammengestellt und ergänzen den Überblick fortlaufend.

Umfrageaufruf: “Sustainability Transformation Monitor“ (STM) 

Der STM ist eine Studie, die die Nachhaltigkeitstransformation der deutschen Wirtschaft evidenzbasiert und über mehrere Jahre bis mindestens 2025 abbildet und begleitet. Start der Studie war im Jahr 2022. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Zusammenwirken von Real- und Finanzwirtschaft in der Transformation hin zu nachhaltigeren und damit widerstandsfähigeren Wirtschaftsstrukturen. Eine jährliche Publikation wird über die Ergebnisse berichten. Der Download der ersten Publikation, der STM23 (mit Daten aus dem Jahr 2022), ist möglich.
Um beim STM24 mitzumachen, nutzen Sie folgenden Link zur STM-Homepage. Unter diesem Link können Sie sich für den STM24 registrieren. Sie erhalten dann einen personalisierten Umfragelink. Die Bearbeitungszeit für den Fragebogen beläuft sich auf 15 bis 20 Minuten.

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht

Die Mantelverordnung ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft. Seither greifen erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle. Aufgrund der Öffnungsklausel in der Bodenschutzverordnung können Länder jedoch abweichende Anforderungen an die Verfüllung festlegen.
Das Verordnungspaket kann beim Bundesanzeiger abgerufen werden.

E-Mobilität: Recht für Mieter und Wohneigentümer auf Ladepunkt in Kraft

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das BGB geändert und ermöglicht die vereinfachte Errichtung von Ladepunkten für Mieter und Wohneigentümer. Die Regelungen sind zum 1. Dezember in Kraft getreten.
Damit haben Wohnungseigentümer jetzt nach § 20 WEG das Recht, auch bauliche Veränderungen vorzunehmen, um an ihrem Stellplatz eine Ladesäule zu errichten. Die Kosten tragen sie selbst (§ 21). Zudem erhalten Mieter nach § 554 (1) BGB jetzt die Berechtigung bauliche Veränderungen zu verlangen, damit das Laden seines Elektrofahrzeugs ermöglicht wird. Die Veränderung muss dem Vermieter jedoch zumutbar sein.
Den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten der Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Umweltfreundliche Beschaffung der Bundesländer

Das Umweltbundesamt hat aktualisierte jüngst seine Publikation „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ und stellte diese zum kostenlosen Download bereit. Mit Stand April 2020 werden pro Bundesland die aktuell geltenden abfall- und ver­gaberechtlichen Regelungen zusammengestellt, die eine umweltfreundliche Beschaffung ermöglichen. Zu den vergaberechtlichen Regelungen zählen die Landesvergabegesetze und Richtlinien, Erlasse und Verwaltungsvorschriften zu diesem Thema. Auch die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung UVgO, die ihrerseits eine umweltfreundliche Beschaffung fördert (§ 2 Absatz 3 UVgO), wird länderspezifisch dargestellt. Hinweise auf weitere landesrechtliche Regelungen, die in Verbindung mit der umweltfreundlichen Beschaffung stehen, runden die Textsammlung ab.

Merkblatt und Preisrechner zu CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt der IHK-Organisation. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 828 KB) regelmäßig aktualisiert.
Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt.