Patente und Normen

BMWK-Förderprogramm WIPANO "Patentierung - Unternehmen"

Der Förderschwerpunkt WIPANO (Patentierung – Unternehmen) ist wie seine Vorgängerprogramme nach unserer Einschätzung für die spezielle Zielgruppe dieses BMWK-Förderprogramms attraktiv:
Eine laufende Antragseinreichung ist bis zum 31. Oktober 2027 möglich.
Welche KMU unter welchen Fördervoraussetzungen antragsberechtigt sind, können Sie hier nachlesen.
Der vom Projektträger PTJ, Berlin, vergebene Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate.
Abrechnungen dürfen nur einmal vorgenommen werden – auch vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. Teilabrechnungen sind also ausgeschlossen.
Anders als beim Vorgängerprogramm gibt es zwei Module.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent – mit Obergrenzen.
Maximale Fördersummen: “Modul 1” = 10.000 Euro (netto) und “Modul 2” = 6.000 Euro (netto)
Zu den beim “Modul 1” förderfähigen Leistungen zählen unter anderem 
  • Stand-der-Technik-Recherche (obligatorisch)
  • Leistungen von Patentanwaltskanzleien für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patenten bzw. Gebrauchsmustern
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patenten bzw. Gebrauchsmustern
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z. B. zur Anmeldestrategie)
Zu den beim “Modul 2” förderfähigen Leistungen zählen unter anderem 
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Markenanmeldungen
  • Designanmeldungen
  • aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
  • Prototypbau (keine Eigenleistung)
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts durch einen externen qualifizierten Dienstleister für die Verwertung der Erfindung
  • rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (z. B. Ausarbeitung von Lizenzverträgen)
  • zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung im Zusammenhang mit der Verwertung (z. B. Freedom-to-Operate-Recherche)
  • Patentrechtsschutzversicherung
Das “Modul 2” ist optional und darf nur abgerechnet werden, wenn das “Modul 1” vollständig durchgeführt wurde. 
Soll das “Modul 2” in Anspruch genommen werden, ist die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung der Erfindung durch einen qualifizierten externen Dienstleister verpflichtend.
Das Team des IPC Innovations- und Patent-Centrums der Handelskammer Hamburg bietet Ihnen an, als “Lotse” durch WIPANO (Patentierung – Unternehmen) zu fungieren. Bitte nehmen Sie bereits vor der Antragstellung mit uns Kontakt auf, um eventuelle Missverständnisse oder gar Fehler zu vermeiden.
Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen zu WIPANO (Patentierung – Unternehmen) können Sie hier finden.
Eilanträge sind möglich. Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie hier finden.