Förderprogramme

Bundesprogramme

Fördermaßnahme KMU-innovativ Energieeffizienz/Klimaschutz

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme KMU-innovativ Energieeffizienz/Klimaschutz innerhalb der Förderinitiative innovative Projekte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. 
Gefördert werden Einzelprojekte von KMU oder Verbundprojekte unter Beteiligung anderer Industrie- und/oder Forschungspartner, sowie Risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Rahmenbedingungen:
  • Die Regellaufzeit liegt bei 24 Monaten.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss von den beteiligten KMU erbracht werden.
  • Der Nutzen des Projektes muss in erster Linie den KMU zugutekommen, zum Beispiel durch wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse und Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
  • Unternehmen können mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden (gegebenenfalls mit einem zusätzlichen KMU-Bonus von bis zu 20 Prozent , falls eine Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission vorliegt). Die Förderquote bei Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Gebietskörperschaften beträgt bis zu 100 Prozent.
  • Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Weiterführende Informationen zu KMU-innovativ Energieeffizienz/Klimaschutz finden Sie hier.

Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Die vom Bundesverkehrsministerium zur Notifizierung vorgelegte Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Damit steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit:
Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:
  1. Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 so-wie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  2. Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
  3. Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

BMU-Förderung für Lastenräder und Mikro-Depots

Das Bundesumweltministerium fördert künftig Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder. Die neuen attraktiven Förderbedingungen treten zum 1. März 2021 in Kraft und helfen Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik. Der innerstädtische Verkehr soll dadurch entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden. Die Förderprogramme richten sich z.B. an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste.

Mikro-Depot-Richtlinie

Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung „auf der letzten Meile“ emissionsfrei erfolgt. Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht. Gefördert werden private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Dabei ist eine kooperative Nutzung von Mikro-Depots ausdrücklich erwünscht.

E-Lastenrad-Richtlinie

Deutschlandweit werden jährlich rund drei Milliarden Pakete ausgeliefert, mehr als zehn Millionen Sendungen pro Werktag. Eine Möglichkeit, den Lieferverkehr auf der letzten Meile umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten, ist der Einsatz von Cargo-Bikes.
Das BMU fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Die Lastenfahrräder bzw. -anhänger müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist die gewerbliche Nutzung plausibel nachzuweisen.
Gefördert werden Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen, z.B. aus den Bereichen Handwerk oder Pflege. Gerade im städtischen Bereich bieten diese Räder auf der „letzten Meile" eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu kleineren LKW.
Weitere Informationen: www.klimaschutz.de

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), als einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, hat die Bundesregierung ab 2021 die energetische Gebäudesanierung neu aufgestellt.
Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Vom BMI anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden künftig in der investiven Förderung erstmals berücksichtigt. Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung wird ausgeweitet.
Die Fördertatbestände werden sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu entsprechen. Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme: CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), Heizen mit Erneuerbaren Energien, Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsprogramm (HZO) und zu einem einzigen umfassenden und modernisierten Förderprogramm gebündelt und inhaltlich optimiert. Zukünftig wird ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.

Zuschuss für private Ladestationen für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

Mit dem Zuschuss Programm 440 “Lade­stationen für Elektroautos – Wohn­gebäude" wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen gefördert, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:   
  • Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung (Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt).
  • Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Lade­station
Gefördert werden:
  •     Private Eigentümer
  •     Wohnungseigentümer/gemeinschaften
  •     Mieter
  •     Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil (BMU)

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das milliardenschwere Investitionen für eine ökologische Modernisierung ermöglicht.
Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen sie an die Leasingnehmer weitergegeben.
Soziale Einrichtungen können in den Jahren 2020 bis 2022 Fördergelder beantragen. Das Programm „Sozial & Mobil“ hat ein Volumen von 200 Millionen Euro

Wie hoch ist die “Sozial & Mobil” Förderung?

Die Art und der Umfang der staatlichen Förderung können – abhängig vom Beihilferecht – variieren. Für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners gibt es zwei Fördermöglichkeiten, wobei grundsätzlich die Mehrkosten für ein Elektrofahrzeug im Vergleich zu einem Verbrenner förderfähig sind: 
1) Eine Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer sogenannten De-minimis Beihilfe: vor allem kleinere Organisationen oder Unternehmen können einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladesäule) beantragen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
2) Eine Anteilsfinanzierung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, können eine Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Mehrkosten beantragen. Es werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 40 und 60 Prozent der Mehrkosten übernommen. Eine Förderung der Landeinfrastruktur ist hier nicht möglich. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur anderer Förderprogramme des Bundes (BMVI) oder der Länder in Anspruch zu nehmen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
Alle Informationen finden Sie auf den Seiten des BMU.

Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Alle aktuellen Informationen zu den Fördersätzen finden Sie auf den Seiten der BAFA.

Änderung im Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand"

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ändert das BMWi seine Förderpraxis im Bundesförderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“. Neuerdings kann der Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen ausgezahlt werden, sodass das beratene Unternehmen nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten muss. Lediglich die Zahlungen des Eigenanteils müssen von vornherein getätigt werden.

1. Zuschusszahlung an das Beratungsunternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte es KMU in Zeiten der Covid19-Pandemie erleichtern, geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Abweichend von der Förderrichtlinie wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen. Der Vorteil für das beratene Unternehmen:

Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten, sondern hat von vornherein nur seinen Eigenanteil zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie als Beratungsunternehmen mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind (Adressat des Zuwendungsbescheids bleibt auch in diesem Fall das beratene Unternehmen, das auch den Zuschussantrag stellt).

Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, sind zwei Dinge zu beachten:
  • Das neue Formular „Ermächtigung“ ist vom KMU vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den restlichen Verwendungsnachweisunterlagen dem BAFA vorzulegen (hinterlegt auf der Internetseite www.bafa.de/ebm unter „Formulare“).
  • Es ist eine angepasste Rechnung einzureichen, die sowohl den zu erwartenden Bundeszuschuss als auch den vom beratenen Unternehmen zu tragenden Eigenanteil ausweist. Rechnungsbeispiele finden Sie im Merkblatt „Energieberatung von Kommunen – Merkblatt zum Antragsverfahren und zum Beratungsbericht“ des Förderprogramms „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (dort Seite 8, Nr. 4.2). Das Merkblatt ist abrufbar unter www.bafa.de/ebk (Publikationen).

2. Bewilligungszeitraum/Vorlagefrist

Der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweisunterlagen kann bis auf Weiteres ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag.

Förderprogramm “EEN”

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Beschaffung von Lkws mit dem Programm "Energieeffiziente und/ oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge in Unternehmen des Güterkraftverkehrs".
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden die Investitionsmehrkosten bei der Beschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit
  • Erdgasantrieb (CNG),
  • Flüssiggasantrieb (LNG) oder
  • Elektroantrieb,
die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Der gewährte Zuschuss darf 40 Prozent der Investitionsmehrkosten nicht überschreiten.
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Paragraph 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen. Die Voraussetzung für Güterkraftverkehr ist der Nachweis über:
  • die vorgeschriebene Berechtigung bei gewerblichem Güterkraftverkehr oder
  • durch Anmeldung zum Register nach Paragraph 15 a GüKG bei Werkverkehr.
Unter den genannten Voraussetzungen gelten folgende Fördersummen:
  • für Lkw und Sattelzugmaschinen mit Erdgasantrieb 8.000 Euro pro Fahrzeug,
  • für Lkw und Sattelzugmaschinen mit Flüssiggasantrieb 12.000 Euro pro Fahrzeug,
  • für Lkw und Sattelzugmaschinen mit Elektroantrieb bis 12 t zGM 12.000 Euro und
  • für Lkw und Sattelzugmaschinen mit Elektroantrieb ab 12 t zGM 40.000 Euro.
Fahrzeuge, für deren Anschaffung eine Zuwendung nach dieser Richtlinie bewilligt wurde, müssen mindestens vier Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland auf den Zuwendungsempfänger zugelassen bleiben.
Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2020.

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)

Der Bund fördert die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
Mitfinanziert werden die Errichtung oder Erweiterung von
  • Solarkollektoranlagen,
  • Biomasseanlagen,
  • effizienten Wärmepumpen,
  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie,
  • Nahwärmenetzen, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • sowie besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland und
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien.
Für bestimmte Anlagen, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, können auf Basis des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) zusätzliche Zuschüsse gewährt werden.
Ziel ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien zu stärken und damit den Anteil erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs vorrangig in bestehenden Gebäuden zu erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und einen Beitrag zur Schaffung einer nachhaltigen Versorgungsstruktur zu leisten. Insgesamt soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent erhöht werden.
Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Bund
Förderberechtigte:
Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe

Förderung der Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind ständig in den Städten unterwegs. Das BMVI wird daher die Hardware-Nachrüstung von solchen Fahrzeugen mit einer Förderung unterstützen. Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 t bis 7,5 t sein, die ihren Firmensitz in der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat.
Für dieses Förderprogramm wird in zwei unterschiedlichen Förderrichtlinien zwischen "leichten" und "schweren" Fahrzeugen unterschieden. Weitere Informationen finden Sie hier.

BAFA zahlt höhere Zuschüsse für Mini-KWK-Anlagen

Seit 1. Januar 2015 gelten höhere Investitionszuschüsse für kleine KWK-Anlagen in bestehenden Gebäuden bis zu einer Leistung von 20 kW elektrisch.
Käufer kleinster KWK-Anlagen bis zu 1 kW Leistung (elektrisch) erhalten pauschal einen Zuschuss von 1.900 Euro. Dieser Zuschuss steigt auf bis zu 3.500 Euro für eine 20 kW-Anlage.
Zusätzlich können Investoren einen Bonus für besonders wärmeeffiziente Anlagen (+25 Prozent Bonus zur Basisförderung) bzw. besonders stromeffiziente (+60 Prozent Bonus zur Basisförderung) erhalten.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung sind
  • Gesamtnutzungsgrad der Energie von mindestens 85 Prozent
  • Primärenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent, bzw. 20 Prozent bei Anlagen größer 10 kW installierte elektrische Leistung
  • Anlage nicht in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme
  • ein Wärmespeicher von 60 l pro kWth
  • eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise sowie ab 10 kW eine IKT-Anbindung an den Strommarkt
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie in der Anlage sowie auf den Internetseiten des BAFA.

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ist eine der größten Stiftungen in Europa. Sie fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Seit der Gründung im Jahr 1991 hat sie weit über 5.000 Projekte mit über einer Milliarde Euro Fördervolumen unterstützt. Sie fördert Projekte aus den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung/Naturschutz und Umweltkommunikation.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung sind die folgenden drei Kriterien:
  • Innovation: Die Vorhaben müssen sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen.
  • Modellcharakter: Die Innovation soll für eine breite Anwendung, z. B. eine ganze Branche, interessant sein und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen.
  • Umweltentlastung: Mit der Innovation sollen neue, ergänzende Umweltentlastungspotentiale erschlossen werden.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt setzt bei ihrer Fördertätigkeit insbesondere auf den produkt- und produktionsintegrierten Umweltschutz. Durch diese Herangehensweise werden die Ursachen von Umweltbelastungen angegangen anstatt die Sünden der Vergangenheit zu korrigieren.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen. Gerade bei der Entwicklung von individuell optimierten Lösungen liegt bei diesen Unternehmen ein reichhaltiges Potential zur Umweltentlastung vor. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt will kleinen und mittleren Unternehmen eine Chance geben, ihre Ideen umzusetzen.

BAFA - Energieberatung im Mittelstand

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Neu ab 1. Januar 2019: Eine Contracting-Orientierungsberatung kann optionaler Beratungsbestandteil des Energieaudits sein.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

Art und Höhe der Förderung

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 800 Euro.

Anerkannte Energieberater / Beratungsbericht

Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Beraters obliegt dem antragstellenden Unternehmen.
Die detaillierten Anforderungen an den Berater finden Sie in dem Merkblatt des BAFA Merkblatt zu den Beratereigenschaften. Inhaltliche Anforderungen an die Energieberatung sowie die Anforderungen an den zu erstellenden Beratungsbericht entnehmen Sie bitte Nummer 4.2 der Richtlinie sowie dem Merkblatt zum Beratungsbericht.

Kontakt

Energieberatung im Mittelstand
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 512 – Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1240
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 bis 15 Uhr
Weitere Informationen finden auf den Internetseiten des BAFA.

Förderprogramm "Querschnittstechnologien"

Die Förderrichtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10.05.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und hat eine Laufzeit bis Ende 2019. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Was wird gefördert?

In der neuen Förderrichtlinie wird wieder zwischen Einzelmaßnahmen und der sogenannten Optimierung technischer Systeme unterschieden. Neu ist, dass nun nicht nur der Ersatz, sondern auch die Neuanschaffung von Anlagen förderfähig ist.
Einzelmaßnahmen
Einzelne Anlagen beziehungsweise Aggregate ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro – beispielsweise:
  • elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt,
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen,
  • Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens (geregelt in einem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)),
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen (Einschränkungen siehe Förderrichtlinie).
Optimierung technischer Systeme
Ersatz und Neuanschaffung der im Förderstrang Einzelmaßnahmen aufgeführten Querschnittstechnologien sowie der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen und Anlagenteilen, die dazu beitragen die Energieeffizienz auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes zu verbessern. Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen liegt bei 20.000 Euro.
Eine Förderung von LED-Beleuchtung ist in dem Programm nicht mehr möglich. Alternativ käme das KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren für Investitionen in Beleuchtungsanlagen infrage.

Wer kann das Programm in Anspruch nehmen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es besteht also keine KMU-Begrenzung.
Weiterhin von der Förderung ausgeschlossen sind Freiberufler sowie Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit mindestens 25 Prozent beteiligt sind.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt als “Investitionszuschuss” über ein Antragsverfahren beim BAFA.
Förderhöhen Einzelmaßnahmen
  • bis zu 30.000 Euro pro Vorhaben/Standort.

Förderhöhen Optimierung technischer Systeme

  • Bis zu 100.000 Euro, ohne Pumpen.
  • Bis zu 150.000 Euro, mit Pumpen.
  • In einem Energieeinsparkonzept ist die Optimierung des betrachteten Systems zu prüfen und zu bewerten. Dabei ist eine Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems nachzuweisen.
  • Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Der Effizienznachweis erfolgt über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien.
Die Zuwendungen unterliegen bei KMU den De-minimis-Beihilferegeln und bei größeren Unternehmen den Regelungen der  Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
KMU  erhalten bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Netto-Investitionskosten).
Große Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten (Netto-Investitionsmehrkosten).
Detaillierte Informationen und Merkblätter zum Programm sowie die Antragsunterlagen sind beziehungsweise werden in den kommenden Tagen auf der Seite des BAFA zur Verfügung gestellt.

Förderdatenbank

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

KfW-Energieeffizienzprogramme - Energieeffizient Bauen und Sanieren - Produktionsanlagen/-prozesse

Was mit den KfW-Programmen 276, 277 und 278 gefördert wird:
Gefördert wird der Neubau besonders energieeffizienter gewerblich genutzter Gebäude:
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Kredit + 5,0 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Kredit)
Gefördert wird die vollständige energetische Sanierung auf die Standards:
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Kredit + 17,5 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus 100 (Kredit + 10,0 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal (Kredit + 7,5 Prozent Tilgungszuschuss)
Gleichzeitig sind auch folgende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung förderfähig (Kredit + 5,0 Prozent Tilgungszuschuss):
  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren (inkl. Ladestellen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung inkl. Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung
  • Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation
Zusätzlich können im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms auch Maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse (KfW-Programme 292 und 293) mitfinanziert werden.
Förderberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Die Förderkredite können ab dem 1. Juli 2015 über die Hausbanken beantragt werden.
Die neue Förderlandschaft berücksichtigt damit bereits die ab 1.1.2016 geltenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Primärenergieverbrauch von Gebäuden. Über die Programme können etwaige Modernisierungsempfehlungen aus den verpflichtenden Energieaudits für Nicht-KMU finanziert werden.
Weitere Informationen zum Programm und den Förderrichtlinien finden Sie auf dieser Seite unter "Weitere Informationen".

Förderprogramme für Energieeffizienz und Klimaschutz bei der KfW

Wer in selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilien investiert und energetisch saniert, kann ein Darlehen aus den KfW-Programmen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" beantragen. Dies sind beispielsweise:
  • private Hauseigentümer
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie z. B. Kirchen, Stiftungen und Vereine
Durch Bundesmittel werden die Zinsen für Darlehen zur energetischen Gebäudesanierung deutlich verbilligt. Die Zinsen können für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren festgeschrieben werden. Dies schafft Planungssicherheit für die Haus- und Wohnungseigentümer. Wer durch Modernisierung eines Altbaus den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht, erhält darüber hinaus einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf dieser Seite unter "Weitere Informationen".

Umweltförderprogramme der KfW

Umweltschutz ist ein Gebot unserer Zeit. Deshalb fördert die KfW Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zum sparsamen Umgang mit Energie. Folgende Programme stehen zur Verfügung:
  • ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
  • KfW-Umweltprogramm
  • BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben
  • Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie unter der Internetadresse der KfW.

Weitere Informationen