Arten von Crowdfunding

Unter dem Begriff Crowdfunding werden gemeinhin verschiedene Begriffe und Finanzierungsformen zusammengefasst. Hier erklären wir die unterschiedlichen Modelle.
Üblicherweise entscheidet das gewählte Finanzierungsmodell darüber, welche Plattformen sich im Einzelfall eignen können. Vereinfacht beschrieben unterscheiden sich Modelle in Ihrem Charakter danach, ob die Crowd in ein Unternehmen oder Produkt investiert , Fremdkapital zur Verfügung stellt oder finanzielle Mittel ohne (direkten) finanziellen Anreiz zur Verfügung stellt.

Equity-based Crowdfunding (Crowdinvesting)

Equity-based Crowdfunding wird auch als “Crowdinvesting” bezeichnet. Anleger erwerben hierbei eigenkapitalähnliche Beteiligungen an einem Unternehmen. Im Erfolgsfall erhalten Sie dafür eine Beteiligung am Gewinn und können, beispielsweise bei einem Verkauf des Unternehmens, an der Wertsteigerung partizipieren. Dies ist für die Anleger oft eine wesentliche Motivation zur Investition. Es ist möglich, eine Beteiligung am Verlust vertraglich auszuschließen. Als „Venture Capital für Jedermann“ kommen Crowdinvestments insbesondere für chancenreiche, aber auch riskante Projekte in Frage. In der Praxis überwiegen beim Crowdinvesting die drei nachfolgend aufgeführten Formen:

1. Stille Beteiligung (§§ 230-237 HGB)

Bei einer stillen Beteiligung bestehen Ansprüche gegenüber dem Unternehmen lediglich im Innenverhältnis; der Investor tritt also nach außen nicht in Erscheinung.
Interessant für das finanzierte Unternehmen ist, dass es kein Mitspracherecht des Investors bei Entscheidungen der Geschäftsführung und auch nur eingeschränkte Kontrollrechte gibt. Der Stille Investor leistet seine Einlage in das Unternehmensvermögen und wird im Gegenzug sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Die Höhe der Gewinnbeteiligung kann frei vereinbart werden (vgl. § 231 I HGB). Falls der Investor nicht am Verlust beteiligt werden soll, kann dies im Gesellschaftervertrag ausgeschlossen werden (vgl. § 231 II HGB).

2. Partiarisches Darlehen

Beim partiarischen Darlehen werden dem Darlehensgeber (Zeichner) gewinnabhängige Zahlungen gewährt (partiarisch = gewinnabhängig). Dies hat den Vorteil, dass der Unternehmer nur dann zahlungsverpflichtet ist, wenn auch ein Gewinn anfällt. Zusätzlich zur Gewinnbeteiligung kann auch eine feste Verzinsung vereinbart werden, die aber meist eher gering ist. In der Praxis wird das Partiarische Darlehen oft als Nachrangdarlehen ausgestaltet, das heißt, die Crowdinvestoren werden im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient und kommen erst später und zu geringeren Quoten an ihr Geld.
Im Gegensatz zur stillen Beteiligung hat der Darlehensgeber beim partiarischen Darlehen keinerlei Kontroll- und Informationsrechte und auch keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Dafür ist auch eine Verlustbeteiligung grundsätzlich ausgeschlossen. Partiarische Darlehen verbinden Merkmale von Eigenkapital (Gewinnbeteiligung) und Fremdkapital (Rückzahlungspflicht, Befristung, fehlendes Mitspracherecht etc.), so dass sie zum sog. Mezzaninekapital (ital. mezzo = halb) zählen.

3. Genussrechte

Auch Genussrechte gehören bei den ausgebenden Unternehmen zum „Mezzanine-Kapital“. Die Investoren haben bei dieser Beteiligungsform ebenfalls keine Mitspracherechte. Wird die Verzinsung gewinnabhängig gestaltet, kann das Genussrechtskapital als Eigenkapital in der Bilanz verbucht werden. Zudem vermindert sich die Ausschüttungspflicht somit bei geringem Jahresüberschuss oder entfällt ganz.

Lending-based Crowdfunding (Crowdlending)

Beim Lending-based Crowdfunding bzw. Crowdlending stellen viele Privatanleger einem Unternehmen Fremdkapital zur Verfügung. Faktisch werden also über das Internet Kredite vermittelt. Laufzeit und Verzinsung werden vertraglich festgelegt. Während der Laufzeit erhält der Anleger monatliche Zins- und Tilgungszahlungen. Wie bei allen Formen des Crowdfunding gilt auch hier das „Alles oder Nichts-Prinzip“: Wird die vorher festgelegte Summe innerhalb einer bestimmten Funding-Zeit erreicht, kommt der Kredit zustande, ansonsten verfallen die Zusagen der Anleger.
Das Risiko des Projekts wird durch die Crowdfunding-Plattformen bewertet, die dafür auf Instrumente der Bonitätsanalyse zurückgreifen. Meist ist dieser Prozess heute weitgehend automatisiert. Je nach Ergebnis der Bewertung schlägt die Plattform einen Zinssatz vor. Oft muss der Antragsteller außerdem eine Rechnung aufstellen, die nachweist, dass die anstehenden Kreditraten bedient werden können. Stehen Negativmerkmale in Auskunfteien, wie zum Beispiel Zwangsvollstreckungen oder schlechte Zahlungsmoral des Unternehmens, kann dies zu einer Ablehnung des Kreditgesuches führen.
Hinweis: Eine Bonitätsauskunft ist oft erst dann möglich, wenn das Unternehmen mindestens 18 Monate alt ist – das sollte vor einer Anfrage bei der Plattform beachtet werden!

Donation-based Crowdfunding

Das donation-based Crowdfunding ist nicht unternehmerisch motiviert und wird daher hier nicht tiefer behandelt. Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung oft gemeinnütziger Zwecke. Die „Gegenleistung“ liegt für den Spender vornehmlich in dem guten Gefühl, eine ihm wichtige Sache unterstützt bzw. möglich gemacht zu haben. Rechtlich ist eine Spende als Schenkung im Sinne der §§ 516 ff. BGB einzuordnen. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit besteht nur bei Gemeinnützigkeit des geförderten Projektes.

Reward-based Crowdfunding

Investoren erhalten bei dieser Form für ihr Geld eine „Belohnung“. Diese besteht oft aus einem konkreten Produkt oder einer Dienstleistung. Beispiel: Ein Unternehmen verkauft den Anlegern das per Crowdfunding entwickelte Produkt zum Sonderpreis. Man kann sich das Ganze auch als „Vorverkaufsmodell“ vorstellen, bei dem der Käufer am Anfang zahlt, um dann später mit Rabatt und früher als alle anderen das fertige Produkt zu erhalten. Reizvoll aus Unternehmenssicht ist an dieser Form, dass Du liquide Mittel also aus eigenen Einnahmen beziehen kannst. Die Gegenleistung kann auch ideell sein (z.B. Erwähnung der Geldgeber auf der Firmenwebseite / bei bestimmten Anlässen). Auch Kombinationen von materieller und ideeller Gegenleistung sind möglich.

Klassische Finanzierungsformen

Oder doch lieber eine klassische Finanzierungsform?

Bankkredit

Der Klassiker in der Unternehmensfinanzierung! Ein Bankkredit ist gegenüber dem Crowdfunding meist günstiger und weniger aufwendig, hat aber auch keine vergleichbare Werbewirkung.
Wenn es bei der Kreditvergabe über die Hausbank hakt, kann das auch an mangelndem Wissen und unzureichender Vorbereitung des Kreditinteressenten, also Dir, liegen. Genauso gut können aber auch eine zu geringe Investitionssumme, eine unzureichende Bonität, ein ungewöhnliches Geschäftsmodell oder verschiedene weitere Faktoren verantwortlich sein. Wertvolle Tipps dazu findest Du in unserem Beitrag „Bankgespräche erfolgreich führen.

Öffentliche Förderdarlehen

Die Hansestadt Hamburg, der Bund und auch die Europäische Union bieten verschiedene Förderprogramme zur Existenzgründung an, die Dich bei Deiner Idee unterstützen! Siehe hierzu unsere Übersicht über Fördermittel.