Aus- und Weiterbildung
Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittlung
In der Sachkundeprüfung müssen Kenntnisse über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen in der Vermittlung und Beratung über Finanzanlagen nachgewiesen werden. Eine Vollprüfung in den drei Kategorien (offene, geschlossene Investmentvermögen, Vermögensanlagen) kostet 390 €. Bitte sehen Sie zu Teilnahme- und Stornogebühren auch unsere Gebührenordnung.
Unsere aktuellen Prüfungstermine und die Online-Anmeldung für die Sachkundeprüfung "Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" finden Sie hier
Finanzanlagenvermittler müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen sowie zuverlässig und sachkundig sein. Dies gilt auch für die Beschäftigten von Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.
Die Sachkunde kann nachgewiesen werden durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder durch den Nachweis einer gleichgestellten Berufsqualifikation, § 4 FinVermV.
Die gesetzlichen Vorschriften, unsere Satzung, den Rahmenplan, die Gebührenordnung, unser Merkblatt sowie die bundeseinheitlichen Fallvorgaben für die Sachkundeprüfung und die Bewertungsbögen finden Sie unten angehängt. Eine der dort zum Download verfügbaren Fallvorgaben werden die Prüfer im praktischen Prüfungsteil verwenden. Prüflinge erhalten ihre jeweilige Vorgabe ca. 20 Minuten vor Prüfungsbeginn zur Vorbereitung.
Berufsqualifikationen, die zum Nachweis der Sachkunde gem. §§ 4 und 5 FinVermV anerkannt sind, sind:
1. Abschlusszeugnisse (ohne weitere praktische Berufserfahrung):
- als geprüfter Bankfachwirt/in (IHK)
- als geprüfter Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen (IHK)
- als geprüfter Investmentfachwirt/in (IHK)
- als geprüfter Fachwirt/in für Finanzberatung (IHK)
- als Bank- oder Sparkassenkaufmann/frau
- als Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“
- als Investmentfondskaufmann/frau
2. Abschlusszeugnisse mit zusätzlich mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung:
- betriebswirtschaftlicher Studiengang Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
- als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK) bei abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung
- als Finanzfachwirt/in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule
3. Abschlusszeugnis mit zusätzlich mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Anlageberatung oder -vermittlung:
- als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (IHK)
4. Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie und in der Regel zusätzlich der Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in Anlagevermittlung oder -beratung
5. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse können auf Antrag auf Vergleichbarkeit hin überprüft werden. Gegebenenfalls ist eine ergänzende (spezifische) Sachkundeprüfung zu absolvieren, falls nicht eine vertiefte Berufspraxis die fehlende Kenntnis ausgleicht.
Weitere Informationen
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Rahmenplan Finanzanlagenfachmann-frau (Stand 10_2023) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1085 KB) (Nr. 6005092)
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) (Nr. 1147316)
- Merkblatt zur Sachkundeprüfung (Nr. 1147368)
- Satzung für die Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler / -in (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) (Nr. 1147210)
- Gebühren für die Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler / -in (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 225 KB) (Nr. 1147276)