Anforderungen und Vorbereitung
Fachkundeprüfung Rettungsdienst mit Kraftfahrzeugen
Wenn Sie als Unternehmer gewerblichen Rettungsdienst durchführen wollen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Sie weisen diese in der Regel nach, indem sie eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer ablegen. Die Handelskammer Hamburg bietet diese Fachkundeprüfung seit Oktober 2020 wieder an. Die Termine und den Zugang zur Online-Anmeldung sehen Sie unten. Um die Fachkundeprüfung bei der Handelskammer Hamburg ablegen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
Anmeldung online und Prüfungstermine
Folgende Prüfungstermine sind geplant:
- 12. September 2024 schriftlich / 26. September 2024 mündlich
- 20. November 2024 schriftlich / 5. Dezember 2024 mündlich
Die Prüfungstermine (schriftlich/mündlich) stehen zur Anmeldung in unserem Online-Portal bereit.
Bitte beachten Sie, dass wir Prüfungen nur dann durchführen können, wenn sich mindestens drei Teilnehmer dafür anmelden. Da die Nachfrage für einige Prüfungstermine sehr hoch ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir pro Person nur einen Prüfungstermin anbieten können. Doppelbelegungen werden wir daher ablehnen.
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt 220 Euro. Sie können von der Prüfung nur schriftlich zurücktreten. Es besteht die Möglichkeit bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin kostenfrei zurückzutreten. Bei späterer Abmeldung berechnen wir 50 Prozent der Prüfungsgebühr. Bei Absagen am Prüfungstag selbst werden 100 Prozent der Prüfungsgebühr fällig. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Prüfungsteile: Struktur, Dauer und Bewertung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen:
1. Teil: Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen (Dauer 60 Minuten)
2. Teil: Fallstudie mit offenen Fragen (Dauer 60 Minuten)
Mündlicher Teil – Dauer bis zu 30 Minuten (bei Gruppenprüfung bis zu 60 Minuten)
1. Teil: Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen (Dauer 60 Minuten)
2. Teil: Fallstudie mit offenen Fragen (Dauer 60 Minuten)
Mündlicher Teil – Dauer bis zu 30 Minuten (bei Gruppenprüfung bis zu 60 Minuten)
Bedingungen für das Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl von 150 Punkten (= 90 Punkte) erreicht sind.
Dabei darf der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Höchstpunktezahl liegen. Somit ist kein Punktausgleich zwischen den Prüfungsteilen möglich.
Dabei darf der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Höchstpunktezahl liegen. Somit ist kein Punktausgleich zwischen den Prüfungsteilen möglich.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erzielt wurde.
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Teil. Sie wird an zwei Tagen durchgeführt und umfasst folgende Sachgebiete:
Recht
- Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:
- Personenbeförderungsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Beförderungsvertragsrecht
- Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Beförderungsentgelte und –bedingungen
- Buchführung
- Versicherungswesen
Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Rechtliche Grundlagen des Rettungswesens
Besetzungsvorschriften und Personalqualifizierung
Rettungsdienstliche Ausstattung der Fahrzeuge
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Da es nach unserem Wissensstand keine Lehrbücher mit einer entsprechenden thematischen Ausrichtung gibt, empfiehlt sich die Recherche der gesetzlichen Regelwerke im Internet. Für den Erwerb des kaufmännischen Wissens können Sie auf Übungsbücher zurückgreifen, die auf die Taxi-/Mietwagenprüfung vorbereiten.
Folgende gesetzliche Regelwerke sollten Sie für die Vorbereitung hinzuziehen:
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft)
- Berufszugangs-Verordnung
- Hamburgisches Rettungsdienstgesetz
- Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst
- Anlage zu Ziffer 4.5.3 der "Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen"(Hygieneanforderungen an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen)
- Infektionsschutzgesetz
- EN 1789
- Hamburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (HmbRettSanAPO)
Alternativ können Sie sich auch in einem Kurs mit anderen Teilnehmern auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt verschiedene Kursanbieter, die Sie im Internet finden, beispielsweise über das WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation.
Wichtige Informationen
Möchten Sie als Unternehmer Krankentransporte oder Krankenfahrten anbieten?
Die Unternehmerprüfung „Notfallrettung und Krankentransport“ legen Sie ab, wenn Sie Krankentransporte anbieten möchten. Krankentransport meint die fachgerechte Beförderung und Betreuung von Patientinnen und Patienten in einem dafür ausgestatteten Krankenkraftwagen, der mit Rettungssanitätern besetzt ist.
Die Unternehmerprüfung „Taxi-/Mietwagen“ legen Sie ab, wenn Sie Krankenfahrten anbieten möchten. Bei Krankenfahrten wird kein medizinisch geschultes Personal und kein für die medizinische Hilfestellung eingerichteter Krankenkraftwagen eingesetzt.
Die Unternehmerprüfung „Taxi-/Mietwagen“ legen Sie ab, wenn Sie Krankenfahrten anbieten möchten. Bei Krankenfahrten wird kein medizinisch geschultes Personal und kein für die medizinische Hilfestellung eingerichteter Krankenkraftwagen eingesetzt.