Aus- und Weiterbildung

Prüfung für Berufskraftfahrerqualifizierung

Erforderliche Kenntnisse für die Qualifikation

Nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung müssen betroffene Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Themengebieten verfügen, die in der Anlage 1 dieser Verordnung aufgelistet sind. Die Verordnung nennt die folgenden drei Kenntnisbereiche:
  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Kenntnisbereichen? Welche konkreten Inhalte könnten Bestandteil einer Prüfung sein? Für welche Prüfungsart sind welche Kenntnisbereiche und Unterkenntnisbereiche relevant? Um diese Fragen zu beantworten, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowohl für den Personen- als auch für den Güterkraftverkehr sog. "Orientierungsrahmen" zusammengestellt. Sie konkretisieren die einzelnen Kenntnisbereiche, indem sie ihnen relevante Themengebiete zuordnen und aufzeigen, welche möglichen Prüfungsinhalte sich aus ihnen ergeben können.
Es stehen Ihnen zur Auswahl:
Die jeweiligen Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation werden aus einem Katalog von Fragen zu den drei Kenntnisbereichen zusammengestellt. Diesen Fragenkatalog stellt der DIHK sowohl für den Güterkraftverkehr als auch für den Personenverkehr auf seiner Homepage unter dem nachfolgenden Link zum Download bereit.

Prüfungstermine beschleunigte Grundqualifikation

An den nachfolgend genannten Tagen finden in der Handelskammer Hamburg theoretische Prüfungen für die beschleunigte Grundqualifikation im Personen- und Güterkraftverkehr voraussichtlich statt. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
Prüfungstermine 2024
23. Oktober ausgebucht
6. Dezember zusätzliche Plätze! ausgebucht
11. Dezember ausgebucht
18. Dezember ausgebucht

Prüfungstermine 2025
23.Januar
26. Februar
12. März
26. März
9. April
4.Juni
21.Juli
20. August
17 September
15 Dezember

Anmeldung

Die Prüfungstermine können ausschließlich nur über unser Online-Portal gebucht werden. Die Anmeldefrist endet 14 Tage vor dem angezeigten Termin der Prüfung.
Bitte wählen Sie über das Online-Portal Ihren gewünschten Prüfungstermin aus und melden sich mit Ihren Personendaten an. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, den Sie bitte innerhalb von 24 Stunden bestätigen, damit die Registrierung abgeschlossen und verbindlich ist. Bitte achten Sie darauf, dass diese Bestätigungsmail je nach Sicherheitseinstellung gegebenenfalls auch in Ihrem Spam-Ordner landen könnte.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass die Prüfung grundsätzlich vor derjenigen Industrie- und Handelskammer abzulegen ist, in deren IHK-Bezirk Ihr Wohnsitz fällt. Sollten Sie außerhalb Hamburgs wohnhaft sein, können Sie die Prüfung lediglich dann in Hamburg ablegen, wenn die für Sie zuständige IHK ihr Einverständnis erklärt hat. Bitte klären Sie in einem solche Fall zunächst mit uns ab, ob die vorhandenen Kapazitäten eine Aufnahme zulassen. Erst wenn Sie von uns eine Zusage erhalten haben, kontaktieren Sie bitte Ihre IHK und beantragen eine Freistellung für die Prüfung vor unserer Handelskammer.
Sofern die Prüfungsgebühr nicht Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie dies bitte im Formular der Onlineanmeldung und laden Sie eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung dieses abweichenden Rechnungsempfängers hoch. Nur mit einer solchen Bestätigung kann Ihrem Wunsch entsprochen werden.
Wichtig! Nach erfolgter Anmeldung werden Sie von uns rechtzeitig zum beantragten Prüfungstermin eingeladen.

Prüfungstermine Grundqualifikation

Termine für die Prüfung der Grundqualifikation stimmen Sie bitte individuell mit uns ab.

Kosten

  • für die beschleunigte Grundqualifikation:
    120 Euro für alle Formen (Regelprüfung, Prüfung der Umsteiger und Quereinsteiger)
  • für die theoretische Prüfung der Grundqualifikation:
    260 Euro für alle Formen (Regelprüfung, Prüfung der Umsteiger und Quereinsteiger)
  • für die Praktische Prüfung der Grundqualifikation:
    1.400 Euro für die Regelprüfung sowie die Prüfung der Quereinsteiger und 1.200 Euro für die Prüfung der Umsteiger.

Musterprüfung

Hier stellen wir Ihnen diverse Musterprüfungen für die Berufskraftfahrerqualifikation zur Verfügung. Diese sind nicht identisch mit den Prüfungssätzen, die in den Prüfungen eingesetzt werden. Sie sollen Ihnen lediglich einen Eindruck davon vermitteln, welche Anforderungen gestellt werden und wie die Prüfungen aufgebaut sind.
Sie haben die Wahl zwischen den folgenden Prüfungsbereichen:
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Bitte beachten Sie, dass Zitate hieraus nur mit Angaben der Quelle gestattet sind.