Aus- und Weiterbildung
Sachkundeprüfung für Immobiliendarlehensvermittlung
Seit dem 21. März 2016 erfasst die neue Erlaubnispflicht der Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen und die Beratung zu solchen Verträgen.
Sachkunde auch bei mitwirkenden Angestellten und Personen in leitender Funktion
Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Vermittler Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, nur dann beschäftigen darf, wenn deren Sachkunde und die Zuverlässigkeit geprüft wurde.
Unsere aktuellen Prüfungstermine und die Online-Anmeldung für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ finden Sie hier
Prüfungsablauf
Die Sachkundeprüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil und einen praktischen Teil. Die Teilnahme am praktischen Teil setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus Single-Choice und Multiple-Choice Aufgaben. Der Teilnehmer soll anhand praxisbezogener Aufgaben nachweisen, dass er die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Immobiliardarlehensvermittlung erworben hat und diese praktisch anwenden kann. Zulässiges Hilfsmittel ist die Taschenrechner-Applikation am PC.
Im praktischen Prüfungsteil wird als Simulation ein Kundenberatungsgespräch durchgeführt. Hier soll der Teilnehmer nachweisen, dass er über Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
Keine praktische Prüfung ist abzulegen, wenn der Teilnehmer:
- eine Erlaubnis nach § 34d, § 34e, § 34f oder 34h der Gewerbeordnung hat.
- Eine erfolgreich abgelegte Prüfung „Versicherungsfachmann/-frau BWV oder IHK“ eine erfolgreich abgelegte Prüfung „Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“
nachweisen kann.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung mit ausreichend bewertet worden ist. Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer in jedem der Sachgebiete mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat. Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Prunkte erzielt hat.
Die Gebühr
Immobiliardarlehensvermittler Sachkundeprüfungen gemäß § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO
- Vollprüfung (VP) (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 330,00
- Wiederholung Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 330,00
- Wiederholung praktischer Prüfungsteil 220,00
- Teilprüfung nur schriftlicher Prüfungsteil 220,00
- Rücktritt vor dem Anmeldeschuss zur Prüfung gebührenfrei
- Rücktritt nach dem Anmeldeschluss zur Prüfung 50 % der Anmeldegebühr
Weitere Informationen
- Gebührenordnung (Nr. 1140684)
- Gebühren für die Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler /-in (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 222 KB) (Nr. 3447744)
- Rahmenplan Immobiliardarlehensvermittler /-in (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB) (Nr. 3447714)
- Satzung Sachkundeprüfung Geprüfte(r) Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 114 KB) (Nr. 3447690)
- Verordnung ImmVermV (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 39 KB) (Nr. 3447670)