Aus- und Weiterbildung
Mit der Ausbildung zum höheren Schulabschluss
Berufsschulabsolventinnen und -absolventen haben die Möglichkeit, sich nachträglich die Gleichwertigkeit ihres Berufsschulabschlusses mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem mittleren Schulabschluss (MSA) anerkennen zu lassen. Darüber hinaus können Auszubildende in einem zusätzlichen Berufsschulunterricht parallel zu ihrer dualen Berufsausbildung auch die Fachhochschulreife erlangen.
Lesen Sie hierzu “Mit der Ausbildung zum ESA oder MSA bzw. zur Fachhochschulreife”.