Aus- und Weiterbildung

Schutz- und Sicherheitskraft

Berufspraxis aus dem Bereich der Bundeswehr kann nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Sie wird nicht automatisch als Berufspraxis angesehen.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Zulassungsvoraussetzung zur IHK-Prüfung:
1. Mindestalter 24 Jahre,
2. Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie 2-jährige Berufspraxis in der Sicherheitsbranche oder 5-jährige Berufspraxis, davon 3-jährige Berufspraxis in der Sicherheitsbranche,
3. Erste-Hilfe-Kurs, bei Zulassung zur Prüfung nicht länger zurückliegend als 24 Monate.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig eine Zulassung, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihr Zulassungsantrag wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gerne für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2024
2. Halbjahr 2024
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2023
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2024
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter
15. Dezember 2023
15. Juli 2024
Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten)
19. März 2024
24. Oktober 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Mai 2024
Dezember 2024

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2025
2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2024
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter
15. Dezember 2024
15. Juli 2025
Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten)
21. März 2025
15. Oktober 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Mai 2025
Dezember 2025

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2026
2. Halbjahr 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2025
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2026
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter
15. Dezember 2025
15. Juli 2026
Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten)
20. März 2026
15. Oktober 2026
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Mai 2026
Dezember 2026

Prüfungstermine 2027

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2027
2. Halbjahr 2027
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2026
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2027
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter
15. Dezember 2026
15. Juli 2027
Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten)
15. März 2027
11. Oktober 2027
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Mai 2027
Dezember 2027

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 363,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen