Aus- und Weiterbildung
Schutz- und Sicherheitskraft
Berufspraxis aus dem Bereich der Bundeswehr kann nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Sie wird nicht automatisch als Berufspraxis angesehen.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Zulassungsvoraussetzung zur IHK-Prüfung:
1. Mindestalter 24 Jahre,
2. Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie 2-jährige Berufspraxis in der Sicherheitsbranche oder 5-jährige Berufspraxis, davon 3-jährige Berufspraxis in der Sicherheitsbranche,
3. Erste-Hilfe-Kurs, bei Zulassung zur Prüfung nicht länger zurückliegend als 24 Monate.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig eine Zulassung, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihr Zulassungsantrag wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gerne für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2024
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2024
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2. Halbjahr 2024
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2023
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2024
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter |
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Dezember 2023
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15. Juli 2024
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Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten) |
19. März 2024
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24. Oktober 2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln |
Mai 2024
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Dezember 2024
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Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2025
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2. Halbjahr 2025
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2024
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter |
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Dezember 2024
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15. Juli 2025
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Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten) |
21. März 2025
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15. Oktober 2025
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln |
Mai 2025
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Dezember 2025
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Prüfungstermine 2026
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2026
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2. Halbjahr 2026
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2025
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2026
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter |
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Dezember 2025
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15. Juli 2026
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Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten) |
20. März 2026
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15. Oktober 2026
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln |
Mai 2026
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Dezember 2026
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Prüfungstermine 2027
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2027
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2. Halbjahr 2027
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2026
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2027
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Informationscenter |
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Dezember 2026
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15. Juli 2027
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Schriftliche Prüfung
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (150 Minuten)
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (150 Minuten) |
15. März 2027
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11. Oktober 2027
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Mündliche Prüfung
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln |
Mai 2027
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Dezember 2027
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Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 363,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)