Aus- und Weiterbildung
Pharmareferent / Pharmareferentin
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Sie erhalten mit der Zulassungsbestätigung Ihre Zugangsdaten für das Fortbildungs-Infocenter.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2025 | 2. Halbjahr 2025 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Oktober 2024
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. April 2025
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Dezember 2024 | 15. Juni 2025 |
Qualifikationsbereiche
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10. März 2025 | 1. September 2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Fachgespräch
Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing (30 Minuten)
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in der Regel eine Woche nach der schriftl. Prüfung (Bestehen vorausgesetzt) | in der Regel eine Woche nach der schriftl. Prüfung (Bestehen vorausgesetzt) |
Prüfungstermine 2026
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2026 | 2. Halbjahr 2026 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Oktober 2025
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. April 2026
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Dezember 2025 | 15. Juni 2026 |
Qualifikationsbereiche
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9. März 2026 | 7. September 2026 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Fachgespräch
Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing (30 Minuten)
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in der Regel eine Woche nach der schriftl. Prüfung (Bestehen vorausgesetzt) | in der Regel eine Woche nach der schriftl. Prüfung (Bestehen vorausgesetzt) |
Prüfungstermine 2027
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2027 | 2. Halbjahr 2027 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
|
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Oktober 2026
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. April 2027
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | postalisch mit der Zulassungsbestätigung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | 15. Dezember 2026 | 15. Juni 2027 |
Qualifikationsbereiche
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9. März 2027 | 6. September 2027 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt |
Fachgespräch
Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing (30 Minuten)
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in der Regel eine Woche nach der schriftl. Prüfung (Bestehen vorausgesetzt) | in der Regel eine Woche nach der schriftl. Prüfung (Bestehen vorausgesetzt) |
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 363,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)