Aus- und Weiterbildung

Hafenfacharbeiter / Hafenfacharbeiterin

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB).

Prüfungstermine 2024

(Änderungen vorbehalten)
Ablauf des Prüfungsverfahrens
September 2024
November 2024
Einreichen Ihrer Anmeldung zur Hafenfacharbeiterprüfung
Reichen Sie die Anmeldung (DOCX-Datei · 75 KB) immer im Original ein
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung
Schriftlicher Teil*
  • Umschlagstechnik (60 Minuten)
  • Gefahrtgut (60 Minuten)
  • Transport- und Lagertechnik (60 Minuten)
  • Allgemeine Grundlagen (60 Minuten)
3. September 2024
26. November 2024
Praktischer Teil
  • Umschlagstechnik (45 Minuten)
  • Gefahrtgut (30 Minuten)
  • Transport- und Lagertechnik (105 Minuten)
4. bis 6. September 2024
27. bis 29. November 2024
*Hamburger Aufgaben

Prüfungstermine 2025

(Änderungen vorbehalten)
Ablauf des Prüfungsverfahrens
2025
Einreichen Ihrer Anmeldung zur Hafenfacharbeiterprüfung
Reichen Sie die Anmeldung (DOCX-Datei · 75 KB) immer im Original ein
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung
Schriftlicher Teil*
  • Umschlagstechnik (60 Minuten)
  • Gefahrgut (60 Minuten)
  • Transport- und Lagertechnik (60 Minuten)
  • Allgemeine Grundlagen (60 Minuten)
25. März 2025
Praktischer Teil
  • Umschlagstechnik (45 Minuten)
  • Gefahrgut (30 Minuten)
  • Transport- und Lagertechnik (105 Minuten)
26. bis 38. März 2025
*Hamburger Aufgaben

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 303,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen