Aus- und Weiterbildung

Hafenfacharbeiter / Hafenfacharbeiterin

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB).

Prüfungstermine 2025

(Änderungen vorbehalten)
Ablauf des Prüfungsverfahrens 2025
Einreichen Ihrer Anmeldung zur Hafenfacharbeiterprüfung
Reichen Sie die Anmeldung (DOCX-Datei · 75 KB) immer im Original ein
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung
Schriftlicher Teil*
  • Umschlagstechnik (60 Minuten)
  • Gefahrgut (60 Minuten)
  • Transport- und Lagertechnik (60 Minuten)
  • Allgemeine Grundlagen (60 Minuten)
25. März 2025
Praktischer Teil
  • Umschlagstechnik (45 Minuten)
  • Gefahrgut (30 Minuten)
  • Transport- und Lagertechnik (105 Minuten)
26. bis 30. März 2025
*Hamburger Aufgaben

Prüfungstermine 2026

(Änderungen vorbehalten)
Ablauf des Prüfungsverfahrens 2026
Einreichen Ihrer Anmeldung zur Hafenfacharbeiterprüfung
Reichen Sie die Anmeldung (DOCX-Datei · 75 KB) immer im Original ein
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung
Schriftlicher Teil*
  • Umschlagstechnik (60 Minuten)
  • Gefahrgut (60 Minuten)
  • Transport- und Lagertechnik (60 Minuten)
  • Allgemeine Grundlagen (60 Minuten)
Termin folgt
Praktischer Teil
  • Umschlagstechnik (45 Minuten)
  • Gefahrgut (30 Minuten)
  • Transport- und Lagertechnik (105 Minuten)
Termin folgt
*Hamburger Aufgaben

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 303,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen