Aus- und Weiterbildung

IT-Fortbildungsverordnung

Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
Die Fortbildungsverordnung für den IT-Bereich wurde am 3. Mai 2002 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Edelgard Bulmahn, unterzeichnet und am 17. Mai 2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bereits am 29. Juli 2002 erfolgte durch die "Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen" (BGBl I Nr. 53, S. 2904, vom 31. Juli 2002) eine geringfügige Änderung. Die englische Bezeichnung des Geprüften IT-Beraters/ der Geprüften IT-Beraterin wurde geändert in "Certified IT Business Consultant".
Die neuen anspruchsvollen Abschlüsse eröffnen Absolventen und Absolventinnen der IT-Ausbildung und den zahlreichen Seiteneinsteigern im IT-Sektor neue berufliche Perspektiven. Damit wird zugleich der Nachfrage der Wirtschaft nach Fachkräften mit speziellen IT-Kenntnissen Rechnung getragen.
Die Fortbildungsordnung sieht Abschlüsse auf zwei Ebenen vor:
Im ersten Schritt sind folgende Abschlüsse möglich:
  • Geprüfter IT-Entwickler / Geprüfte IT-Entwicklerin
    (Certified IT Systems Manager)
  • Geprüfter IT-Projektleiter / Geprüfte IT-Projektleiterin
    (Certified IT Business Manager)
  • Geprüfter IT-Berater/ Geprüfte IT-Beraterin
    (Certified IT Business Consultant)
  • Geprüfter IT-Ökonom/ Geprüfte IT-Ökonomin
    (Certified IT Marketing Manager)
Diese so genannten Operativen Professionals können Geschäftsprozesse in den Bereichen Entwicklung, Organisation, Beratung oder Vertrieb und Marketing gestalten sowie Mitarbeiter führen. Nach einer einschlägigen Ausbildung und einer mindestens zweijährigen Berufspraxis als IT-Spezialist können Interessenten zu den Prüfungen dieser zweiten Stufe der Karriere mit Lehre zugelassen werden. Für Seiteneinsteiger gibt es besondere Regelungen.
In der nächsten Stufe ist nach weiteren zwei Jahren Berufspraxis folgende Weiterqualifizierung möglich:
  • Geprüfter Informatiker / Geprüfte Informatikerin 
    (Certified IT Technical Engineer)
  • Geprüfter Wirtschaftsinformatiker / Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin 
    (Certified Business Engineer)
Auch hier gibt es Ausnahmeregelungen. Diese als strategische Professionals bezeichneten Fachkräfte können die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens am Markt positionieren, entsprechend fortentwickeln sowie strategische Allianzen und Partnerschaften schließen.
Den genauen Text der IT-Fortbildungsverordnung, er enthält unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen und die Gliederung und Inhalte der Prüfungen, finden Sie hier.
Weitere, auch überregionale Hinweise finden Sie auch auf den Seiten vom DIHK und vom Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerke.

FAQ und weiterführende Informationen