Aus- und Weiterbildung

Meister / Meisterin für Veranstaltungstechnik - Bachelor Professional

Kurzbeschreibung

Meister für Veranstaltungstechnik wirken bei der Planung und Einrichtung von Anlagen und Arbeitsstätten sowie bei der Beschaffung von Betriebsmitteln zur technischen Umsetzung künstlerischer Anforderungen mit. Sie setzen bühnentechnische Geräte sinnvoll ein und steuern und überwachen den Veranstaltungsablauf sowie den Einsatz und die Instandhaltung der Veranstaltungstechnik. Sie kontrollieren Arbeiten, Proben und Vorstellungen hinsichtlich ihrer Quantitäts-, Qualitäts- und künstlerischen Kriterien. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die neue Verordnung tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft. Mit Ablauf des 30. Dezember 2019 treten die Verordnungen von 1997 und 2009 außer Kraft. Vor Ablauf des 31. Dezember 2019 angemeldete Prüfungen nach den Verordnungen von 1997 und 2009 können bis zum 30. Juni 2023 nach diesen Vorschriften zu Ende geführt werden.
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen zur neuen Verordnung finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens
April 2024 Keine Prüfung
Oktober 2024
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Juni 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
bis 15. Juli 2024
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Das AEVO-Zeugnis ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils (Veranstaltungsprojekt) vorzulegen
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Schriftliche Prüfung
Veranstaltungsprozesse
  • Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte (mind. 180 Minuten / max. 240 Minuten)
  • Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte (mind. 180 Minuten / max. 240 Minuten)

  • 7. Oktober 2024


  • 8. Oktober 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Schriftliche Prüfung
Betriebliches Management
  • Betriebsorganisation / Personalorganisation (mindestens 180 Minuten / maximal 240 Minuten)
9. Oktober 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Mündliche Prüfung
Personalführung
Simulation in Form von Konfliktgespräch und Reflexion (mindestens 20 Minuten / maximal 30 Minuten)

Vorgesehener Prüfungszeitraum:
20. Januar bis 14. Februar 2025
Veranstaltungsprojekt
Einreichung Projektantrag
15. Oktober 2024, 12 Uhr
Einreichung der Dokumentation
spätestens 42 Kalendertage nach Tag dem der Genehmigung des Projektantrages
Termin wird bei Genehmigung mitgeteilt
Präsentation (mind. 10 Minuten / max. 15 Minuten) und Fachgespräch (mind. 20 Minuten / max. 30 Minuten)
Vorgesehener Prüfungszeitraum:
24. Februar bis 21. März 2025

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens
April 2025 Keine Prüfung
Oktober 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Juni 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
bis 15. Juli 2025
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Das AEVO-Zeugnis ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils (Veranstaltungsprojekt) vorzulegen
AEVO-Prüfung AEVO-Prüfung
Schriftliche Prüfung
Veranstaltungsprozesse
  • Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Projekte (mind. 180 Minuten / max. 240 Minuten)
  • Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte (mind. 180 Minuten / max. 240 Minuten)

  • Termin folgt


  • Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Schriftliche Prüfung
Betriebliches Management
  • Betriebsorganisation / Personalorganisation (mindestens 180 Minuten / maximal 240 Minuten)
Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Mündliche Prüfung
Personalführung
Simulation in Form von Konfliktgespräch und Reflexion (mindestens 20 Minuten / maximal 30 Minuten)

Vorgesehener Prüfungszeitraum:
Termin folgt
Veranstaltungsprojekt
Einreichung Projektantrag
Termin folgt
Einreichung der Dokumentation
spätestens 42 Kalendertage nach Tag dem der Genehmigung des Projektantrages
Termin wird bei Genehmigung mitgeteilt
Präsentation (mind. 10 Minuten / max. 15 Minuten) und Fachgespräch (mind. 20 Minuten / max. 30 Minuten)
Vorgesehener Prüfungszeitraum:
Termin folgt

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 60,00 Euro
Prüfungsgebühr: Information folgt
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Prüfung beziehungsweise Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen