Aus- und Weiterbildung
Meister / Meisterin für Veranstaltungstechnik - Bachelor Professional
Kurzbeschreibung
Meister für Veranstaltungstechnik wirken bei der Planung und Einrichtung von Anlagen und Arbeitsstätten sowie bei der Beschaffung von Betriebsmitteln zur technischen Umsetzung künstlerischer Anforderungen mit. Sie setzen bühnentechnische Geräte sinnvoll ein und steuern und überwachen den Veranstaltungsablauf sowie den Einsatz und die Instandhaltung der Veranstaltungstechnik. Sie kontrollieren Arbeiten, Proben und Vorstellungen hinsichtlich ihrer Quantitäts-, Qualitäts- und künstlerischen Kriterien. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die neue Verordnung tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft. Mit Ablauf des 30. Dezember 2019 treten die Verordnungen von 1997 und 2009 außer Kraft. Vor Ablauf des 31. Dezember 2019 angemeldete Prüfungen nach den Verordnungen von 1997 und 2009 können bis zum 30. Juni 2023 nach diesen Vorschriften zu Ende geführt werden.
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen zur neuen Verordnung finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Sie erhalten mit der Zulassungsbestätigung Ihre Zugangsdaten für das Fortbildungs-Infocenter.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2024
Ablauf des Prüfungsverfahrens | April 2024 Keine Prüfung | Oktober 2024 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen | |
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter | postalisch circa einen Monat vor Anmeldeschluss (nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben |
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | bis 15. Juli 2024 | |
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Das AEVO-Zeugnis ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils (Veranstaltungsprojekt) vorzulegen
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AEVO-Prüfung | AEVO-Prüfung |
Schriftliche Prüfung
Veranstaltungsprozesse
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Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | |
Schriftliche Prüfung
Betriebliches Management
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9. Oktober 2024 | |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | |
Mündliche Prüfung
Personalführung
Simulation in Form von Konfliktgespräch und Reflexion (mindestens 20 Minuten / maximal 30 Minuten)
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Vorgesehener Prüfungszeitraum:
20. Januar bis 14. Februar 2025
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Veranstaltungsprojekt | ||
Einreichung Projektantrag | 15. Oktober 2024, 12 Uhr | |
Einreichung der Dokumentation |
spätestens 42 Kalendertage nach Tag dem der Genehmigung des Projektantrages
Termin wird bei Genehmigung mitgeteilt
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Präsentation (mind. 10 Minuten / max. 15 Minuten) und Fachgespräch (mind. 20 Minuten / max. 30 Minuten) |
Vorgesehener Prüfungszeitraum:
24. Februar bis 21. März 2025
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Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens | April 2025 Keine Prüfung | Oktober 2025 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen | |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | postalisch mit der Zulassungsbestätigung | |
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg | bis 15. Juli 2025 | |
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Das AEVO-Zeugnis ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils (Veranstaltungsprojekt) vorzulegen
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AEVO-Prüfung | AEVO-Prüfung |
Schriftliche Prüfung
Veranstaltungsprozesse
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Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | |
Schriftliche Prüfung
Betriebliches Management
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Termin folgt | |
Mündliche Ergänzungsprüfung | nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt | |
Mündliche Prüfung
Personalführung
Simulation in Form von Konfliktgespräch und Reflexion (mindestens 20 Minuten / maximal 30 Minuten)
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Vorgesehener Prüfungszeitraum:
Termin folgt
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Veranstaltungsprojekt | ||
Einreichung Projektantrag | Termin folgt | |
Einreichung der Dokumentation |
spätestens 42 Kalendertage nach Tag dem der Genehmigung des Projektantrages
Termin wird bei Genehmigung mitgeteilt
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Präsentation (mind. 10 Minuten / max. 15 Minuten) und Fachgespräch (mind. 20 Minuten / max. 30 Minuten) |
Vorgesehener Prüfungszeitraum:
Termin folgt
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Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 908,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung beziehungsweise Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)