Aus- und Weiterbildung
Gleisbaumeister / Gleisbaumeisterin
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig zur AEVO-Prüfung anzumelden!
Kurzbeschreibung
Gleisbaumeister nehmen Aufgaben in der Erstellung und Instandhaltung des Oberbaus und der Anlagen des Bahnkörpers als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung wahr. Sie wirken bei der Planung, Einrichtung, Ver- und Entsorgung und Auflösung der Baustelle sowie bei der Abnahme von Oberbauleistungen mit, führen Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Inspektion durch und fertigen Bautagesberichte an. Sie verfügen über die speziellen Kenntnisse der Bodenbeschaffenheit, der Baustatik und Gleisgeometrie und beherrschen die Bau- und Metallbearbeitungsverfahren. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 134 KB).
Diese Besonderen Rechtsvorschriften treten am 1. Mai 2018 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Besonderen Rechtsvorschriften treten gleichzeitig die bisherigen Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Gleisbau außer Kraft.
Bis zum 30. April 2018 bei der Handelskammer Hamburg begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 30. April 2020 nach den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Gleisbau beendet werden.
Mit Inkrafttreten dieser Besonderen Rechtsvorschriften treten gleichzeitig die bisherigen Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Gleisbau außer Kraft.
Bis zum 30. April 2018 bei der Handelskammer Hamburg begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 30. April 2020 nach den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Gleisbau beendet werden.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Prüfungstermine 2023
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2023
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2. Halbjahr 2023
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2022
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2023
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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
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i. d. R. Januar 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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i. d. R. Juli 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
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15. März 2023
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15. August 2023
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
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AEVO-Prüfung | AEVO-Prüfung |
Baubetrieb / Gleisbau
Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 240 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 600 Minuten.
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14. und 15. Juni 2023
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28. und 29. November 2023
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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bei Bedarf
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bei Bedarf
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Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung
Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 90 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 240 Minuten.
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keine Prüfung
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keine Prüfung |
Mündliche Ergänzungsprüfung
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keine Prüfung
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keine Prüfung |
Situationsbezogenes Fachgespräch Es soll pro Prüfungsteilnehmer mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten dauern. |
keine Prüfung
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keine Prüfung
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Prüfungstermine 2024
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2024
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2. Halbjahr 2024
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie |
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Dezember 2023
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juni 2024
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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
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i. d. R. Januar 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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i. d. R. Juli 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
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15. März 2024
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15. August 2024
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Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
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AEVO-Prüfung | AEVO-Prüfung |
Baubetrieb / Gleisbau
Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 240 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 600 Minuten.
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18. und 19. Juni 2024
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26. und 27. November 2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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bei Bedarf
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bei Bedarf
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Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung
Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer für die Bearbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 90 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 240 Minuten.
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keine Prüfung
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keine Prüfung
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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keine Prüfung
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keine Prüfung
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Situationsbezogenes Fachgespräch Es soll pro Prüfungsteilnehmer mindestens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten dauern. |
keine Prüfung
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keine Prüfung |
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 660,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)