Aus- und Weiterbildung

Küchenmeister / Küchenmeisterin

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig zur AEVO-Prüfung anzumelden!

Kurzbeschreibung

Küchenmeister übernehmen Führungsaufgaben, die Sie konsequent gästeorientiert wahrnehmen müssen. Sie disponieren und kaufen Produkte ein, führen Kostenrechnungen und Preiskalkulationen durch, überwachen die Kostenentwicklung sowie die Arbeitsleistung und stellen gastronomische Produkte her. Das Erstellen von Marketingkonzepten, das Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Aktionen, die Beratung von Gästen und das Führen von Verkaufsgesprächen gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2025 2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie

keine Prüfung

keine Prüfung
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer keine Prüfung keine Prüfung
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg keine Prüfung keine Prüfung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
keine Prüfung keine Prüfung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft (60 Minuten)
  • Rechnungswesen (90 Minuten)
  • Recht und Steuern (60 Minuten)
  • Unternehmensführung (90 Minuten)
keine Prüfung keine Prüfung
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Mitarbeiter führen und fördern (60 Minuten)
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren (60 Minuten)
  • Produkte beschaffen und pflegen (90 Minuten)
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden (90 Minuten)
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten (60 Minuten)
keine Prüfung keine Prüfung
Praktische Prüfung keine Prüfung keine Prüfung
Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch keine Prüfung keine Prüfung
*Bundeseinheitliche Aufgaben

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2026 2. Halbjahr 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie

eventuell Prüfung

keine Prüfung
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Dezember
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
keine Prüfung
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg keine Prüfung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
AEVO-Prüfung keine Prüfung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft (60 Minuten)
  • Rechnungswesen (90 Minuten)
  • Recht und Steuern (60 Minuten)
  • Unternehmensführung (90 Minuten)
eventuell Prüfung keine Prüfung
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Mitarbeiter führen und fördern (60 Minuten)
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren (60 Minuten)
  • Produkte beschaffen und pflegen (90 Minuten)
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden (90 Minuten)
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten (60 Minuten)
eventuell Prüfung keine Prüfung
Praktische Prüfung eventuell Prüfung keine Prüfung
Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch eventuell Prüfung keine Prüfung

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: ca. 750,00 Euro
Für die Praktische Prüfung wird für die Materialkosten eine Pauschale von ca. 450,00 Euro erhoben.
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen