Aus- und Weiterbildung
Technischer Fachwirt / Technische Fachwirtin
Kurzbeschreibung
Technische Fachwirte überwachen Produktionsabläufe, entscheiden über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel und gewährleisten deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft. Sie setzen ihre Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch um und planen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft und führen diese durch. Sie führen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele, leiten sie zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln an und führen sie in ihre Arbeitsbereiche ein.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Sie erhalten mit der Zulassungsbestätigung Ihre Zugangsdaten für das Fortbildungs-Infocenter.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2024
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2024
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2. Halbjahr 2024
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Oktober 2023
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2024
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter |
in der Regel Dezember 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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postalisch circa einen Monat vor Anmeldeschluss
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Januar 2024
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15. Juli 2024
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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20. März 2024
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23. Oktober 2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Technische Qualifikationen
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28. Februar 2024
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17. September 2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Handlungsspezifische Qualifikationen
Situationsaufgabe (240 Minuten)
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7. Mai 2024
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5. Dezember 2024
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Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation (30 Minuten)
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voraussichtlich Juli/August 2024
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voraussichtlich Februar/März 2025
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Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2025
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2. Halbjahr 2025
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Oktober 2024
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter |
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Januar 2025
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15. Juli 2025
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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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26. März 2025
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22. Oktober 2025
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Technische Qualifikationen
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25. Februar 2025
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16. September 2025
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Handlungsspezifische Qualifikationen
Situationsaufgabe (240 Minuten)
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7. Mai 2025
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3. Dezember 2025
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Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation (30 inuten)
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voraussichtlich Juli/August 2025
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voraussichtlich Februar/März 2026
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Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 550,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)