Aus- und Weiterbildung

Fachwirt / Fachwirtin für Finanzberatung

Kurzbeschreibung

Fachwirte für Finanzberatung beraten Privat- und Geschäftskunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Absicherung von Risiken, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Bundesweite Prüfungstermine


Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens
1. Halbjahr 2024 – wird aktuell nicht angeboten
2. Halbjahr 2024 – wird aktuell nicht angeboten
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und gegebenenfalls erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
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Handlungsbereiche
Prüfungsteil A (Privatkunden)
  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen (120 Minuten)
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  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen (120 Minuten)
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken (120 Minuten)
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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Fallbezogenes Beratungsgespräch (20 Minuten)
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Handlungsbereiche
Prüfungsteil B (Geschäftskunden)
  • Unternehmens- und Personalführung, Vertriebsplanung und –steuerung (180 Minuten)
  • Beratung zur Unternehmensfinanzierung (120 Minuten)
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  • Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen, Beratung zur betrieblichen Altersversorgung (180 Minuten)
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten)
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Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 550,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen