Aus- und Weiterbildung
Fachwirt / Fachwirtin für Finanzberatung
Kurzbeschreibung
Fachwirte für Finanzberatung beraten Privat- und Geschäftskunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Absicherung von Risiken, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Bundesweite Prüfungstermine
Prüfungstermine 2023
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2023
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2. Halbjahr 2023 – wird aktuell nicht angeboten
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. November 2022
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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
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in der Regel November 2022
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und gegebenenfalls erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
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15. Dezember 2022
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Handlungsbereiche
Prüfungsteil A (Privatkunden)
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13. Februar 2023
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14. Februar 2023
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Fallbezogenes Beratungsgespräch (20 Minuten)
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voraussichtlich April 2023
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Handlungsbereiche
Prüfungsteil B (Geschäftskunden)
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27. Februar 2023
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28. Februar 2023
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
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Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten)
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voraussichtlich April 2023
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Prüfungstermine 2024
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2024 – wird aktuell nicht angeboten
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2. Halbjahr 2024 – wird aktuell nicht angeboten
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
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Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und gegebenenfalls erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg
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Handlungsbereiche
Prüfungsteil A (Privatkunden)
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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Fallbezogenes Beratungsgespräch (20 Minuten)
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Handlungsbereiche
Prüfungsteil B (Geschäftskunden)
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Mündliche Ergänzungsprüfung
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Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten)
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Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 550,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 € je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)