Aus- und Weiterbildung
Fachwirt / Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Kurzbeschreibung
Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen üben in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle aus. Sie führen eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zu. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB).
Bitte beachten Sie, dass – laut der Prüfungsverordnung – die notwendige Berufspraxis in kaufmännischen bzw. verwaltenden Tätigkeitsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens nachgewiesen werden muss.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Sie erhalten mit der Zulassungsbestätigung Ihre Zugangsdaten für das Fortbildungs-Infocenter.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2024
Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Zulassung zu den Prüfungen 2024 nicht mehr möglich.
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2024
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2. Halbjahr 2024
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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spätestens bis zum
15. November 2023
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
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spätestens bis zum
15. Mai 2024
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter |
Dezember 2023
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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postalisch circa einen Monat vor Anmeldeschluss
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Dezember 2023
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15. Juli 2024
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Schriftliche Prüfung
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25. und 26. März 2024
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21. und 22. Oktober 2024
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Mündliche Prüfung
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voraussichtlich Juni 2024
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Februar 2025 (voraussichtlich KW 6 und 7)
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Prüfungstermine 2025
Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr 2025 nicht mehr möglich.
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2025
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2. Halbjahr 2025
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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spätestens bis zum
15. November 2024
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
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spätestens bis zum
15. Mai 2025
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter |
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Dezember 2024
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15. Juli 2025
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Schriftliche Prüfung
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25. und 26. März 2025
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20. und 21. Oktober 2025
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Mündliche Prüfung
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voraussichtlich Juni/Juli 2025
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voraussichtlich Februar 2026
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Prüfungstermine 2026
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2026
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2. Halbjahr 2026
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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spätestens bis zum
15. November 2025
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
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spätestens bis zum
15. Mai 2026
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
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Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter |
postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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postalisch mit der Zulassungsbestätigung
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
15. Dezember 2025
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15. Juli 2026
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Schriftliche Prüfung
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23. und 24. März 2026
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19. und 20. Oktober 2026
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Mündliche Prüfung
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voraussichtlich Juni/Juli 2026
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voraussichtlich Februar 2027
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Aufbau der Prüfung
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird anhand einer betrieblichen Situationsbeschreibung* durchgeführt. Geprüfte Handlungsbereiche sind:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
*Es handelt sich hier um eine schriftliche Prüfungsleistung mit zwei Aufgabenstellungen, die an 2 Tagen mit je 300 Minuten Prüfungszeit abgefragt wird.
Mündliche Prüfung
- Präsentation eines selbst gewählten Themas (10 Minuten)
Achtung: Das Thema ist spätestens am ersten Tag der schriftlichen Prüfung einzureichen → Hinweise zur mündlichen Prüfung - Fachgespräch (20 Minuten)
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 605,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung beziehungsweise Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)