Aus- und Weiterbildung
Tourismusfachwirt / Tourismusfachwirtin
Kurzbeschreibung
Tourismusfachwirte üben eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle in den verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft, insbesondere in Tourismusunternehmen und Tourismusverbänden aus. Sie erkennen Trends und Entwicklungen des touristischen Marktes und gestalten touristische Leistungserstellungsprozesse. Das Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren von Projekten einschließlich des Planens und Durchführens von touristischen Veranstaltungen gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB).
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen
Prüfungstermine 2024
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2024
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2. Halbjahr 2024
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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keine Prüfung
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2024
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Anmeldebeginn über das Fortbildungs-Infocenter |
keine Prüfung
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in der Regel Juni 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
keine Prüfung
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15. Juli 2024
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Handlungsbereiche
Betriebliche Situationsbeschreibung* (2 Tage, jeweils 300 Minuten)
*eine schriftliche Prüfungsleistung mit zwei Aufgabenstellungen |
keine Prüfung
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29. und 30. Oktober 2024
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Themeneinreichung (DOCX-Datei · 62 KB)für die Präsentation |
keine Prüfung
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29. Oktober 2024
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Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten)
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keine Prüfung
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Dezember 2024
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Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens
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1. Halbjahr 2025
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2. Halbjahr 2025
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Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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keine Prüfung
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Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
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Anmeldebeginn über das Fortbildungs-Infocenter |
keine Prüfung
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in der Regel Juni 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
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Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter |
keine Prüfung
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15. Juli 2025
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Handlungsbereiche
Betriebliche Situationsbeschreibung* (2 Tage, jeweils 300 Minuten)
*eine schriftliche Prüfungsleistung mit zwei Aufgabenstellungen |
keine Prüfung
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29. und 30. Oktober 2025
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Themeneinreichung (DOCX-Datei · 62 KB)für die Präsentation |
keine Prüfung
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29. Oktober 2025
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Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten)
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keine Prüfung
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Dezember 2025
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Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 550,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)