Aus- und Weiterbildung

Betriebswirt / Betriebswirtin - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz

Kurzbeschreibung

Master Professional in Business Management sollen einerseits den Zielfindungsprozess der Geschäftsführung aktiv unterstützen können – auch durch die Ausgestaltung der unternehmensspezifischen Strategiefelder. Andererseits sollen sie die unternehmerischen Ziele für die Umsetzung durch die operative Führungsebene aufbereiten können.
Hierfür wurden fünf Handlungsbereiche entwickelt: von der finanzwirtschaftlichen Bewertung der Strategie über die Organisation der Leistungsprozesse und die Gestaltung der Unternehmensorganisation bis zum Management der Unternehmensprozesse – jeweils unter Berücksichtigung der Ziele und strategischen Vorgaben.
Die generelle Prüfungsstruktur bleibt unverändert, Neuerungen gibt es jedoch beim schriftlichen Prüfungsteil: Nunmehr sind es drei Aufgabenstellungen, die jeweils alle Handlungsbereiche integrieren. Die Aufgaben eines Handlungsbereiches sind je Aufgabenstellung in englischer Sprache gestellt und auch entsprechend in englischer Sprache zu bearbeiten.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Prüfungstermine 2024

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2024 2. Halbjahr 2024
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Januar 2024
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juli 2024
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter
Mitte Februar 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
postalisch ca. einen Monat vor Anmeldeschluss
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter 15. März 2024 15. September 2024
1. Prüfungsteil “Schriftlicher Prüfungsteil”
Aufgabenstellung 1 (240 Minuten) 11. Juni 2024 26. November 2024
Aufgabenstellung 2 (240 Minuten) 12. Juni 2024 27. November 2024
Aufgabenstellung 3 (240 Minuten) 18. Juni 2024 3. Dezember 2024
2. Prüfungsteil “Mündlicher Prüfungsteil”
Aufgabenstellung August 2024 Januar 2025
3. Prüfungsteil “Projektbezogener Prüfungsteil”
Einreichen des Themenvorschlags (nach schriftlicher Aufforderung; Hinweis: Prüfungsteile 1 und 2 müssen zuvor bestanden werden. Ein Ablegen von Prüfungsteil 3 in einem Prüfungs-Halbjahr zusammen mit den Teilen 1 und 2 ist daher nicht möglich.) April/Mai 2024 November/Dezember 2024
Projektarbeitszeit Juni 2024 Januar 2025
Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation September/Oktober 2024 März/April 2025

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2025 2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Januar 2025
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juli 2025
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter postalisch mit der Zulassungsbestätigung postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter 15. März 2025 15. September 2025
1. Prüfungsteil “Schriftlicher Prüfungsteil”
Aufgabenstellung 1 (240 Minuten) 11. Juni 2025 9. Dezember 2025
Aufgabenstellung 2 (240 Minuten) 12. Juni 2025 10. Dezember 2025
Aufgabenstellung 3 (240 Minuten) 18. Juni 2025 16. Dezember 2025
2. Prüfungsteil “Mündlicher Prüfungsteil”
Aufgabenstellung August 2025 Januar 2026
3. Prüfungsteil “Projektbezogener Prüfungsteil”
Einreichen des Themenvorschlags (nach schriftlicher Aufforderung; Hinweis: Prüfungsteile 1 und 2 müssen zuvor bestanden werden. Ein Ablegen von Prüfungsteil 3 in einem Prüfungs-Halbjahr zusammen mit den Teilen 1 und 2 ist daher nicht möglich.) April/Mai 2025 November/Dezember 2025
Projektarbeitszeit Juni 2025 Januar 2026
Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation September/Oktober 2025 März/April 2026

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2026 2. Halbjahr 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Januar 2026
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Juli 2026
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter postalisch mit der Zulassungsbestätigung postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter 15. März 2026 15. September 2026
1. Prüfungsteil “Schriftlicher Prüfungsteil”
Aufgabenstellung 1 (240 Minuten) 10. Juni 2026 9. Dezember 2026
Aufgabenstellung 2 (240 Minuten) 11. Juni 2026 10. Dezember 2026
Aufgabenstellung 3 (240 Minuten) 17. Juni 2026 16. Dezember 2026
2. Prüfungsteil “Mündlicher Prüfungsteil”
Aufgabenstellung August 2026 Januar 2027
3. Prüfungsteil “Projektbezogener Prüfungsteil”
Einreichen des Themenvorschlags (nach schriftlicher Aufforderung; Hinweis: Prüfungsteile 1 und 2 müssen zuvor bestanden werden. Ein Ablegen von Prüfungsteil 3 in einem Prüfungs-Halbjahr zusammen mit den Teilen 1 und 2 ist daher nicht möglich.) April/Mai 2026 November/Dezember 2026
Projektarbeitszeit Juni 2026 Januar 2027
Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation September/Oktober 2026 März/April 2027

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 908,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr fällig. Die Höhe dieser Gebühr ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen