Aus- und Weiterbildung
Hinweise für die Projektarbeit Controller / Controllerin
Sehr geehrte Prüfungsteilnehmerin, sehr geehrter Prüfungsteilnehmer!
gemäß § 3 Abs. 4 und 5 der Prüfungsvorschriften "Gepr. Controller/-in" sind die Prüfungsleistungen in den Handlungsbereichen „Betriebswirtschaftliche Beratung“ und „Führungsaufgaben und Moderation“ durch eine Projektarbeit, eine Präsentation und ein anschließendes Fachgespräch zu erbringen.
In der Projektarbeit soll eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Controllingpraxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin schlägt dem Prüfungsausschuss zwei Themen aus folgenden Bereichen vor:
- Kostenrechnung und Kostenmanagement
- Unternehmensplanung und Budgetierung
- Jahresabschlussanalyse
- Berichtswesen und Informationsmanagement
- Betriebswirtschaftliche Beratung
Bei der Themenerstellung ist folgendes zu beachten:
- Die zwei Themenvorschläge sind so konkret und einzelfallbezogen wie möglich zu wählen. Bitte nennen Sie auch den ausgewählten Bereich (Punkte 1-5), der in der Projektarbeit behandelt wird.
- Die Themen sollten einen Unternehmens- und Branchenbezug bereits im Titel tragen und so gewählt werden, dass der vorgeschriebene Seitenumfang der Projektarbeit nicht unter- bzw. überschritten wird.
- Die Themen sind so zu gestalten, dass Sie dem Bearbeitungszeitraum von 30 Kalendertagen entsprechen.
- Die Ausarbeitung muss selbständig und ohne fremde Hilfe erfolgen.
Auf dieser Grundlage formuliert der Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung für die Projektarbeit. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Das in der Projektarbeit erarbeitete Ergebnis ist auch als eine betriebswirtschaftliche Beratungsleistung (im Sinne von Punkt 5) aufzubereiten. Der Prüfungsausschuss wird ggf. den Umfang der Arbeit begrenzen.
Die zwei Themenvorschläge sind zusammen mit der verbindlichen Anmeldung zur Prüfung oder spätestens bis zum 15.12. des Jahres an die Handelskammer Hamburg, Frau Oksana Kappel, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, zu senden.
Die Projektarbeit kann begonnen werden, sobald alle schriftlichen Prüfungen abgelegt wurden. Das durch den Prüfungsausschuss verabschiedete Thema wird am Tag der schriftlichen Prüfung „Berichtswesen und Informationsmanagement“ ausgeteilt. Die Bearbeitungszeit beträgt anschließend 30 Kalendertage. Der genaue Abgabetermin wird zeitgleich bekannt gegeben.
Bei Postverstand der Projektarbeit ist sicherzustellen, dass die Projektarbeit am Abgabetag bis spätestens 12:00 Uhr in der Handelskammer eintrifft. Bei einer verspäteten Abgabe erfolgt keine Bewertung der Arbeit.
Weitere wichtige Hinweise zur Erstellung der Projektarbeit finden Sie auf der rechten Seite "Hinweise zur Projektarbeit".