Aus- und Weiterbildung
Hotelfachleute - ab 1. August 2022
Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 9. März 2022.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Abschlussprüfung Teil 1 2024
Abschlussprüfung Teil 1 | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
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circa 4 Wochen vor Anmeldeschluss |
circa 4 Wochen vor Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) |
15. November 2023
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15. Mai 2024
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Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden |
ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden |
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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Schriftliche Prüfung |
28. Februar 2024
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17. September 2024
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Praktische Prüfung Teil 1
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17. September 2024 | |
Praktische Prüfung Teil 2
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voraussichtlich KW 46
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Vorläufige Prüfungsergebnisse für die Auszubildenden und die Betriebe (postalischer Versand) |
circa 6 bis 8 Wochen nach dem Prüfungstermin
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circa 6 bis 8 Wochen nach dem Prüfungstermin
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Abschlussprüfung Teil 2 2024
Abschlussprüfung | Sommer 2024 | Winter 2024 |
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb
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circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss |
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
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1. Februar 2024
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1. September 2024
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Versand der Zulassungsbestätigungen an Betrieb und Auszubildende |
ab Anmeldeschluss
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ab Anmeldeschluss
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Versand der Prüfungseinladungen an die Auszubildenden |
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
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Schriftliche Prüfung* |
23. und 24. April 2024
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26. und 27. November 2024
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Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
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in der Regel am Tag des Gesprächs
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in der Regel am Tag des Gesprächs
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Praktische Prüfung | ||
Fallbezogenes Fachgespräch
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Termin folgt
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Termin folgt
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Prüfungsergebnisse | ||
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
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in der Regel am Tag des fallbezogenes Fachgesprächs | in der Regel am Tag des fallbezogenes Fachgesprächs |
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
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postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
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