Aufgabe 4

Binden eines Kranzes

Zeit: 75 Minuten insgesamt

Aufgabenstellung Dauer
Minuten
Max. erreichbare Punkte
Binden eines Kranzes
Es soll ein vollständiger Kranz gebunden werden. Das Außenmaß soll 60 - 70 cm betragen. Der zu verarbeitende Werkstoff in handelsüblicher Länge muss während der Prüfungszeit zugeschnitten werden.
75

100
Erreichbare Gesamtpunktzahl 100

Bewertungskriterien

(100 Punkte insgesamt)
Technik - Gewichtung 60%
  • Wurde die Unterlage sauber abgewickelt? (5 Punkte)
  • Wurde der Werkstoff während der Prüfungszeit fachgerecht geschnitten? (5 Punkte)
  • Wurde geglühter Wickeldraht verwendet? (5 Punkte)
  • Ist die Drahtführung gleichmäßig, fest und ohne Überschneidungen?
  • Wurde der Draht sparend eingesetzt? (15 Punkte)
  • Besteht Verletzungsgefahr? (5 Punkte)
  • Wurde auf gute Qualität der Werkstoffe geachtet? (10 Punkte)
  • Wurde sauber und sorgfältig gearbeitet (kein Werkstoff auf der Unterseite, keine Materialverschwendung)? (15 Punkte)
  • Punkte gesamt Technik (60 Punkte)
Punkte gesamt Technik (60 Punkte)

Gestaltung - Gewichtung 40%
  • Entspricht die Proportion der Unterlage der Werkstoffauswahl? (10 Punkte)
  • Wurde das Profil (Römerprofil oder Deichprofil) konsequent ausgearbeitet? (5 Punkte)
  • Wurde der Umriss gleichmäßig gestaltet? (10 Punkte)
  • Wurde das Material werkstoffgerecht verarbeitet? (10 Punkte)
  • Ist eine Bewegungsrichtung des Kranzkörpers im Uhrzeigersinn erkennbar? (5 Punkte)
Punkte gesamt Gestaltung (40 Punkte)
Abzug für Unvollständigkeit des Kranzkörpers (prozentual von dem Grad der Nicht-Fertigstellung) - Technik und Gestaltung

Punkte gesamt Technik und Gestaltung Kranzkörper (100 Punkte)

Erläuterungen

Aufgabe ist es, einen vollständigen Kranzkörper zu binden. Aussparungen für Steckschaum sind nicht vorzunehmen. Ebenso darf die Unterseite nicht bewickelt werden. Der Außendurchmesser soll Ø 60 - 70 cm betragen. Die Unterlage ist entsprechend zu wählen und mit umweltfreundlichem Römerband abzuwickeln. Es muss geglühter Wickeldraht verwendet werden (Friedhofsordnungen).
Der Auszubildende kann das Kranzprofil frei wählen. Je nach Gestaltungsvorhaben bietet sich eine Römerunterlage, bzw. eine Deichform an. Der fertige Kranzkörper sollte konsequent ausgearbeitet sein und dem Profil entsprechen.
Der Kranzkörper soll bei Werkstoffen, die eine Bewegungsrichtung aufweisen, immer so gearbeitet werden, dass diese optisch im Uhrzeigersinn verläuft. Er muss dann gegen den Uhrzeigersinn gearbeitet werden.
Der starke Symbolcharakter des Kranzes verlangt ein gleichmäßiges Erscheinungsbild ohne Anfang und Ende. Der Umriss kann in Abhängigkeit des Werkstoffes und der Bindetechnik geschlossen oder aufgelockert gearbeitet werden, wichtig ist aber immer ein gleichmäßiger Umriss.
Insbesondere kommen Koniferen und Blätter in Betracht. Schlechte Qualität, z.B. Trockenheit, führt zu Abzügen in der Bewertung. Die Werkstoffe sind handelsüblich zur Zwischenprüfung mitzubringen. Sie dürfen erst vor Ort geschnitten werden. Bei der Verarbeitung der Werkstoffe gilt das ökonomische Prinzip: So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Der Auszubildende ist frei in seiner Werkstoffauswahl. Ein Werkstoff oder auch mehrere Werkstoffe sind möglich. Die ausgewählten Materialien sollen werkstoffgerecht eingesetzt werden, damit Strukturen und Bewegungen bei der Verarbeitung zur Geltung kommen.

Der Kranzkörper muss in seiner Proportion optisch stimmig sein. Wichtig ist, dass die Innenöffnung im Verhältnis zur Breite weder zu klein noch zu groß ist. In der Regel beträgt das Verhältnis von Kranz-körperbreite zur Kranzöffnung 1 : 1,6. Allerdings nehmen Farbe und Umriss Einfluss auf die optische Wirkung des Kranzkörpers, so dass der Kranzkörper im Extremfall im Verhältnis 1:2:1 oder 1:1:1 gearbeitet werden muss. Helle Werkstoffe und geschlossene, glatte, strenge Umrissformen lassen den Kranzkörper breiter erscheinen. Dunkle Werkstoffe und aufgelockerte Umrissformen lassen den Kranzkörper schmaler erscheinen. Somit ist die Unterlage der Werkstoffauswahl anzupassen.