Gibt es einen Ausgleich für mehr geleistete Stunden?

Für geleistete Überstunden ist ein Ausgleich zu gewähren (§ 17 Abs. 3 BBiG). Der Ausgleich muss als Zeitausgleich gewährt oder vergütet werden. Die Arbeitszeitbestimmungen und das Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten.