Außerbetriebliche Ausbildung

Berufsausbildung bei einem Bildungsträger

Die Grundlage für Förderungen einer Berufsausbildung bei einem Bildungsträger sind in den Ausschreibungen der einzelnen Modelle festgelegt. Die Grundlage jeder Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz. Unsere Handelskammer ist als zuständige Stelle daran gebunden und muss dessen Vorgaben in die Praxis umsetzen. Bei der Vergabe von Fördermitteln für die Durchführung der Berufsausbildung werden die Bildungsträger zur Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes verpflichtet.

Voraussetzungen

Vor dem Beginn einer Maßnahme müssen die Voraussetzungen nach § 27 und § 28 BBiG bei dem Träger der Maßnahme vorliegen. Der Träger muss bei unserer Handelskammer als Ausbildungsbetrieb für den jeweiligen Beruf geführt sein.
Falls ein Bildungsträger noch nicht als Ausbildungsstätte für den Ausbildungsberuf geführt wird, muss die Eignung vom zuständigen Berater festgestellt werden. Termine können mit den jeweiligen Beratern, die am Ende des Dokumentes genannt sind, vereinbart werden.

Formen der außerbetrieblichen Ausbildung

  • Integratives Modell
    Die Ausbildung findet bei dem Träger der Maßnahme statt. Alle Ausbildungsinhalte sind hier zu vermitteln. Unterstützt wird diese Ausbildung durch fachpraktische Abschnitte in Kooperationsbetrieben. Ein fachlich geeigneter Ausbilder muss beim Bildungsträger vorhanden sein.
  • Kooperatives Modell
    Die Ausbildung findet in einem Kooperationsbetrieb statt, mit dem ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden muss. Die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten laut Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes sind von diesem Betrieb zu leisten. Innerhalb der Ausbildung übernimmt der Träger der Maßnahme lediglich die sozialpädagogische Begleitung. Der für die Ausbildung notwendige fachliche Ausbilder ist vom Kooperationsbetrieb zu stellen. Eine Weisungsgebundenheit des Trägers gegenüber dem Ausbilder des Kooperationsbetriebes muss im Kooperationsvertrag vereinbart werden.
Bereits vor Beginn der Maßnahme ist unserer Handelskammer eine Liste der Kooperationsbetriebe vorzulegen. Die Frage der Ausbildungsberechtigung dieser Kooperationsbetriebe ist vor Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages zu klären.

Kooperationsbetriebe

Die Kooperationsbetriebe müssen nach Art und Einrichtung in der Lage sein, alle Ausbildungsinhalte gemäß der Ausbildungsverordnung zu vermitteln. Es muss ein fachlich geeigneter Ausbilder vorhanden sein. Sollte eine Ausbildungsberechtigung für die Firma noch nicht vorliegen, muss die Eignung vom zuständigen Berater (siehe unten) geprüft werden. Um die Kapazität ungeförderter, betrieblicher Ausbildungsverhältnisse nicht zu gefährden, muss der Kooperationsbetrieb im Kooperationsvertrag bestätigen, dass es zu keiner Reduzierung der bereits vorhandenen Ausbildungsplätze kommt.

Bestätigung der Ausbildungsberechtigung

Eine Bestätigung, dass ein Kooperationspartner als Ausbildungsbetrieb anerkannt ist, können wir aus Datenschutzgründen nur auf Antrag des Unternehmens und bei Nennung der korrekten Firmierung, des Ausbildungsberufes und des Ausbilders erteilen.
Der Träger der Maßnahme ist als Vertragspartner verpflichtet, das Berufsausbildungsverhältnis weiterzuführen, falls der Kooperationsbetrieb seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Weiterführung kann eventuell durch die Übernahme in ein integratives Model erfolgen.

Vertragsgestaltung

In beiden Fällen ist ein Berufsausbildungsvertrag nach § 11 BBiG zwischen dem Bildungsträger und dem Auszubildenden abzuschließen. Beim kooperativen Modell wird unter Punkt C des Vertragsmusters der Kooperationsbetrieb und in dem Feld „Verantwortlicher Ausbilder” der Ausbilder des Kooperationsbetriebs eingetragen. Bei dieser Ausbildungsform ist zusätzlich auch der Kooperationsvertrag mit einzureichen.

Einzureichende Unterlagen

  • Bestätigung eines Ausbildungskonzeptes (DOCX-Datei · 51 KB) für die Durchführung einer Berufsausbildung bei einem Bildungsträger
  • Konzept bzw. Lehrgangsplanungsentwurf unter Angabe der genauen Zeitanteile:
  • Bildungsträger / Kooperationsbetriebe / Berufsschule
  • Zahl der Urlaubstage
  • Liste der Kooperationsbetriebe
  • Nennung eines verantwortlichen Ausbilders (Ausbilderdaten (DOCX-Datei · 82 KB))
  • Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan)
    Anteile, die beim Träger theoretisch vermittelt werden.
    Anteile, die beim Träger praktisch vermittelt werden.
    Anteile, die im Kooperationsbetrieb vermittelt werden.

Ansprechpartner

Handels- und Dienstleistungsberufe
E-Mail: Martin Wedemann, Telefon: 36138-599

Hotel- und Gaststättenberufe
E-Mail: Jayne Reimer, Telefon: 36138-412

IT-Berufe
E-Mail: Jessica Furnell, Telefon: 36138-336

Medienberufe und Veranstaltungsbranche
E-Mail: Jessica Furnell, Telefon: 36138-336

Technisch-gewerbliche Berufe
E-Mail: Marcus Junker, Telefon: 36138-596

Verkehrs- und Transportberufe, Industriebranche
E-Mail: Leonie Block, Telefon: 36138-598

Banken, Versicherungen, Gesundheitsbranche und Personaldienstleistung
E-Mail: Dagmar Kernreich, Telefon: 36138-594