Aus- und Weiterbildung

Neuordnung eisenbahntechnische Verkehrsberufe

Zum 1. August 2022 traten die neuen Ausbildungsverordnungen der eisenbahntechnischen Verkehrsberufe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung im Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst“ vom 15. Juli 2004 außer Kraft.

Allgemeines

Im Zuge der Neuordnung wurde aus dem bisherigen Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst“ (VO 2004) auf Grundlage seiner beiden Fachrichtungen nun zwei dreijährige Einzelberufe mit den Abschlüssen:
Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport mit den beiden Einsatzgebieten Güterverkehr und Personenverkehr sowie Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung.
Die weiterhin bestehenden Gemeinsamkeiten der beiden Berufsbilder sollen in einem gemeinsamen ersten Ausbildungsjahr gefestigt, sowie durch die Bildung der Berufsgruppe der „Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe“ nach außen hin auch kenntlich gemacht werden.
Neben der inhaltlichen Neuausrichtung werden auch künftig die Digitalisierung und der Einsatz neuer Techniken von größerer Bedeutung sein.

Gestreckte Abschlussprüfung

Ein wesentlicher Punkt der Neuordnung ist neben der inhaltlichen Anpassung auch die Umstellung der Prüfungsform. Die bisherige Zwischenprüfung ist vom Aufwand der Prüferinnen und Prüfer und vom Einsatz des Prüfungsmaterials nicht mehr zeitgemäß und teilweise nicht mehr umsetzbar. Neu ist für beide Berufsbilder eine gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird.

Berufsbild „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer/-in und Transport“

Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der GAP findet im Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung“ statt. Das Ergebnis fließt mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Prüfen von Triebfahrzeugen“, „Zug- und Rangierfahrten durchführen“, „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie “Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt. Für den Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“ ist das Einsatzgebiet zugrunde zu legen. Teil 2 der GAP findet am Ende der Berufsausbildung statt und fließt mit 80 Prozent in die Endnote ein.

Berufsbild „Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung“

Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“ und „Örtliche Sicherung einer Weiche“ statt. Das Ergebnis fließt mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der GAP findet in den Prüfungsbereichen „Abweichungen vom Regelbetrieb“, „Störungen im Eisenbahnbetrieb“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt. Teil 2 der GAP findet am Ende der Berufsausbildung statt und fließt mit 70 Prozent in die Endnote ein.
Die Ausbildungsordnungen der neugeordneten eisenbahntechnischen Verkehrsberufe sind am 17. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und als sogenannte „Mantelverordnung„ erlassen worden.
Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.