Anerkennung

Anpassungsqualifizierung für ausländische Fachkräfte

Fachkräfte, die einen Antrag auf Anerkennung bei der IHK FOSA gestellt haben und deren Berufsqualifikation als teilweise gleichwertig anerkannt wurde, können fehlende Inhalte in einer Anpassungsqualifizierung (APQ) lernen.

Was ist eine Anpassungsqualifizierung?

Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können bei der IHK FOSA einen Antrag auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses stellen. Dazu benennt die IHK FOSA einen deutschen Referenzberuf. Als Ergebnis kann der im Ausland erworbene Abschluss als nicht gleichwertig, als gleichwertig oder aber als teilweise gleichwertig anerkannt werden. Wird der Abschluss als teilweise gleichwertig anerkannt, so kann der Antragsteller die Unterlagen bei dem Verein Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten, kurz ASM, einreichen. Dort wird auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung des Referenzberufes ein Qualifizierungsplan erstellt. Der Qualifizierungsplan greift alle Berufsbildpositionen auf, die zur vollständigen Gleichwertigkeit fehlen.
Kontakte Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten e.V. (ASM):
Hakim Chohbishat, Telefon 040-380 38 17-20, Mail: Hakim.Chohbishat@asm-hh.de
www.asm-hh.de

Welche Rolle haben Unternehmen bei einer Anpassungsqualifizierung?

Ein Unternehmen kann einer Fachkraft den Prozess der beruflichen Anerkennung und/oder der Anpassungsqualifizierung erleichtern.
  • Je nach individuellem Qualifizierungsplan übernehmen Sie als Unternehmen selbst eine Qualifizierungstätigkeit und unterstützen die Fachkraft beim praktischen Arbeiten im Betrieb oder die Fachkraft wird begleitend zur Beschäftigung in Ihrem Unternehmen bei einem externen Bildungsanbieter theoretisch geschult.
  • Wenn Sie selbst praktische Fähigkeiten vermitteln, ist es wichtig, dass Sie sich hier an den im Qualifizierungsplan ausgewiesenen Defiziten orientieren und diese auch entsprechend im Arbeitszeugnis dokumentieren, damit die Fachkraft im Folgeantrag eine volle Gleichwertigkeit erhalten kann.
  • Damit die Fachkraft die Möglichkeit hat, die theoretischen Defizite bestmöglich auszugleichen, ist es hilfreich, wenn Sie die Person für die Zeit der theoretischen Qualifizierungsmaßnahme freistellen.
  • Weiterhin können Sie unterstützen, indem Sie die Fachkraft für ihre Beschäftigung im Rahmen der Anpassungsqualifizierung freiwillig entlohnen, damit diese sich ihren Lebensunterhalt finanzieren kann.
  • Besonderen Einsatz zeigen Unternehmen, wenn sie Berufssprachkurse und weitere außerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen der Fachkraft finanziell unterstützen.
  • Aber auch die Investition von Zeit ist eine große Hilfe: Unternehmen können die Fachkraft beim Stellen des Folgeantrags auf Anerkennung unterstützen oder sie in die Anerkennungsberatung begleiten.

Was ist bei der Erstellung eines Zeugnisses nach einer Anpassungsqualifizierung zu beachten?

Nach erfolgreichem Abschluss der Anpassungsqualifizierung benötigt die Fachkraft eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreich absolvierten Tätigkeiten im Betrieb. Ihr Unternehmen sollte ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis bzw. einen schriftlichen Nachweis über die absolvierte Anpassungsqualifizierung ausstellen. Das Arbeitszeugnis bzw. der Nachweis sollte beschreiben, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der/die Teilnehmende in welchem Zeitraum und Umfang während der Anpassungsqualifizierung im Unternehmen erworben hat. Es ist die Grundlage für einen Folgeantrag zur Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.

Was ist ein Qualifizierungsplan und was beinhaltet er? Wofür braucht es diesen in einer Anpassungsqualifizierung?

Im Anerkennungsbescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit ist dargelegt, welche Unterschiede (fehlende Kenntnisse bzw. fehlende Berufspraxis) zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf bestehen. Ausgehend von diesem Bescheid beschreibt ein Qualifizierungsplan, wie diese Unterschiede mittels einer Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden können, damit die Fachkraft die volle Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses erreichen kann.
Der Qualifizierungsplan bietet der Fachkraft und Ihrem Unternehmen Orientierung in der Frage, welche theoretischen und praktischen Kompetenzen die Fachkraft noch erwerben muss, um eine volle Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses zu erhalten.

Was passiert nach Ablauf der Anpassungsqualifizierung?

Nach dem Ablauf der Anpassungsqualifizierung kann die Fachkraft einen Folgeantrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen. Wenn eine volle Gleichwertigkeit bescheinigt wird, verfügt die Fachkraft nun über eine dem deutschen Beruf gleichwertige Qualifikation und entsprechend alle vergleichbaren Chancen und Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Wenn ein Unternehmen eine Fachkraft aus einem Drittstaat direkt nach der Anpassungsqualifizierung übernehmen möchten, kann die Person in den Fachkrafttitel (§ 18a AufenthG) wechseln und ihren Aufenthaltstitel direkt dem Arbeitsvertrag entsprechend bei der Ausländerbehörde verlängern oder entfristen lassen.
Sollte es zwischen Unternehmen, in welchem die Anpassungsqualifizierung absolviert wurde, und der Fachkraft nicht zu einer Weiterbeschäftigung kommen, haben Fachkräfte aus Drittstaaten ab 1. Juni 2024 die Möglichkeit, zur Jobsuche eine Chancenkarte zu erhalten und in den entsprechenden Aufenthaltstitel zu wechseln.