Aus- und Weiterbildung

Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen

Als Teilnehmer/in einer Ausbildungs- oder Fortbildungsprüfung der Handelskammer Hamburg haben Sie innerhalb der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs das Recht auf Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen.
Die Rechtsgrundlage hierzu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Prüfungsbescheides in Verbindung mit der jeweiligen Prüfungsordnung.

Zeit und Ort der Akteneinsicht

Für eine Einsicht bieten wir Sammeltermine in unserer Handelskammer Hamburg an. Buchen Sie hier Ihren Termin. Der Termin muss innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist liegen, der sich aus Ihrem Prüfungsbescheid ergibt. Bitte bringen Sie zu dem Termin einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) mit.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Falls Sie eine/n Bevollmächtigte/n schicken, benötigen wir vor dem Termin einige Informationen. Bitte senden Sie uns eine Mail. Die bevollmächtigte Person muss sich entsprechend ausweisen.
Den Raum erfragen Sie am Tag Ihres gebuchten Termins am Empfang der Handelskammer Hamburg. Bitte seien Sie 10 Minuten vor Beginn da.

Inhalte der Unterlagen der Einsichtnahme

Die Einsichtnahme ist beschränkt auf:
  • die korrigierte schriftliche Prüfung
  • die korrigierte Projektarbeit
  • das Protokoll der mündlichen/praktischen Prüfung
Zu den Unterlagen zählen nicht persönliche Aufzeichnungen der Prüferin / des Prüfers und die Lösungshinweise.
Eine Kopiermöglichkeit ist nicht gegeben. Sie dürfen Fotos und Notizen von Ihren Aufgaben machen. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben ist nicht gestattet.