Ausbilder:innen haben einen anspruchsvollen Job. Sie leiten Auszubildende an, motivieren und beurteilen. Sie erkennen Probleme, lösen Konflikte und nehmen Ängste. Das erfordert viel pädagogisches Geschick. Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Mindestanforderungen erfüllen.
Wer persönlich geeignet ist, beantwortet das BBiG nicht positiv. Es werden zwei Fälle aufgeführt, in denen Personen nicht geeignet sind. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Fachliche Eignung
gemäß § 30 BBiG
Die fachliche Eignung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, aus der
beruflichen Eignung und der
berufs- und arbeitspädagogischen Eignung
Die berufliche Eignung hat in der Regel die Person, die mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, in dem Beruf, in dem ausgebildet werden soll, nachweisen kann. Fachkräfte ohne Berufsabschluss mit langjähriger praktischer Erfahrung mit einschlägiger Berufspraxis des Eineinhalbfachen der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, können zum Beispiel die Zuerkennung der fachlichen Eignung beantragen. Ein weitere Voraussetzung ist, dass die Person eine angemessene Zeit in dem Beruf praktisch tätig ist.
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Nicht nur weil die Ausbilder-Eignungsverordnung den Nachweis über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse vorschreibt, sondern weil unterschiedliche Altersstufen und Bildungsabschlüsse vom Ausbilder ein pädagogisches Geschick erfordern, gewinnt die Aus- und Weiterbildung der Ausbilder größte Bedeutung.
Ausbildereignungsprüfung
Eine optimale Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) bietet Ihnen ein Vorbereitungskurs. Wir haben Ihnen Informationen zur Prüfungsanmeldung sowie zu den Prüfungsterminen und zu den Gebühren zusammengestellt.
Ausbildungsbetrieb werden
Diese Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um als Ausbildungsbetrieb geeignet zu sein.