Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau

Stand: 4. Dezember 2019
Die Finanzierung der IHK-Arbeit soll laut Leitbild des IHK-Gesetzes vorrangig aus (kostendeckenden) Gebühren erfolgen, soweit einzelne, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der IHK in Rede stehen. Seit ihrer Neugründung erhebt die IHK derartige Gebühren nach der Gebührenordnung. Die Höhe jeder einzelnen Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif in der jeweils geltenden Fassung.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB) hat die Vollversammlung der IHK in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2019 die Neufassung des gesamten Gebührentarifs beschlossen und damit der Erhebung grundsätzlich vollumfänglich kostendeckender Gebühren den Weg bereitet. Sachverhalte, die vor dem 1. Januar 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB) begonnen haben, werden allerdings noch nach dem bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Gebührentarif abgerechnet.