Wirtschaft entlasten – Lieferkettengesetz aussetzen!

Deutsche Unternehmen stöhnen seit langem über überbordende Bürokratie und Berichtspflichten. „Deshalb darf Deutschland das Lieferkettengesetz bis zum Inkrafttreten der EU-Regelung nicht weiter ausrollen, fordert Sascha Gläßer, Präsident der IHK Halle-Dessau.
“Andernfalls sind unsere Unternehmen“, so Gläßer weiter, „beim Auslandsgeschäft aufgrund der Doppelstruktur erheblichen Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt.”
Die Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes könnte Unternehmen zumindest vorübergehend ein wenig Erleichterung verschaffen. Das mahnen auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Dachverband der regionalen IHKn und weitere Wirtschaftsverbände. Sogar Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will sich für eine Pause bis zum Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie einsetzen. 
Eine Umfrage der IHK zu Jahresbeginn ergab: Obwohl nur knapp zehn Prozent der befragten Unternehmen formal in den Geltungsbereich des Gesetzes fielen, gaben 60 Prozent der Industriebetriebe an, indirekt durch Forderungen von Auftraggebern und Zulieferern betroffen zu sein.
„Genau davor haben wir seinerzeit als eine der ersten IHKn gewarnt. Und so ist es dann leider auch gekommen“, resümiert der IHK-Präsident. 
Durch die EU-Lieferkettenrichtlinie seien sogar noch viel mehr KMU betroffen, da die Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette wirksam würden – vom Rohstoff bis zum Kunden. 
„Die Großen werden schließlich wieder verstärkt versuchen, ihre Lieferanten und Dienstleister in Kettenhaftung zu nehmen, zumal sie dann weltweit haftbar gemacht und in Europa verklagt werden können. Deshalb sollte die verbleibende Zeit lieber dafür genutzt werden, nach einer schlanken, bürokratiearmen und praxistauglichen Umsetzung in nationales Recht zu suchen“, fordert Gläßer.