In einer Wahlgruppe sind noch Wahlbewerbungen möglich!

Halle (Saale), 30. Juni 2023. Der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat die Frist, sich um einen Sitz in der IHK-Vollversammlung zu bewerben, für eine Wahlgruppe in einem Wahlbezirk verlängert. Dort lag die erforderliche Anzahl an gültigen Wahlbewerbungen noch nicht vor. Betroffen ist die Wahlgruppe „Dienstleistungsgewerbe unternehmensbezogen“ im Wahlbezirk Wittenberg – das sind Unternehmen, die Dienstleistungen überwiegend für Firmen anbieten. Unternehmerinnen und Unternehmer dieser Branche im Landkreis Wittenberg haben somit nun noch bis zum 6. Juli 2023, 16.00 Uhr die Möglichkeit, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen. Das Bewerbungsformular ist unter www.unternehmer-waehlen.de zu finden. Die Wahl selbst findet im Herbst statt.
Als „Parlament der regionalen Wirtschaft“ befasst sich die IHK-Vollversammlung mit den drängenden wirtschaftspolitischen Fragen, die die Unternehmen im südlichen Sachsen-Anhalt bewegen. Vor allem die unausgegorene Energiewende und der sich verschärfende Fachkräftemangel gefährden massiv die Wettbewerbsfähigkeit der Region.
„Umso mehr bedarf es heute einer starken und branchenübergreifenden Interessenvertretung“, betont Hans-Jürgen Buchmann, Vorsitzender des IHK-Wahlausschusses.
Für die Vollversammlung kandidieren können Personen, die als Gewerbe­treibende selbst IHK-Mitglied sind oder als gesetzliche Vertreter für ein Mitgliedsunternehmen arbeiten. Berechtigt sind auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Die Unternehmen müssen in der IHK-Wählerliste erfasst sein. Insgesamt werden im Herbst 2023 in einer direkten Wahl 70 Sitze im obersten IHK-Gremium neu vergeben.