Größte Beitragsrückerstattung in der Geschichte der IHK!
Halle (Saale), 7. Dezember 2023. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat in ihrer Haushaltssitzung eine Beitragsrückerstattung in Form einer einmaligen, auf das Jahr 2022 bezogenen Beitragssenkung beschlossen. So wird für das Jahr 2022 der Grundbeitrag einmalig um 50 Prozent und die Umlage sogar um 60 Prozent gesenkt. Von der Beitragserstattung profitieren damit alle Unternehmen, die im Jahr 2022 zum IHK-Beitrag herangezogenen worden sind. Insgesamt werden dadurch rund 7,6 Millionen Euro zurückerstattet.
Über die Teilerstattung der Umlage erhalten gezielt jene Mitgliedsunternehmen eine in der angespannten aktuellen Lage hoffentlich hilfreiche Beitragsentlastung, die zusätzliche IHK-Beitragseinnahmen vor allem dadurch aufgebracht haben, dass sie den aktuellen und nachwirkenden Krisen zumindest im Jahr 2022 erfolgreich trotzen konnten. Aber auch alle anderen beitragspflichtigen Mitgliedsunternehmen profitieren von der Teilerstattung des Grundbeitrages. Insoweit entspricht die IHK durch eine solche einmalige, auf das Beitragsjahr 2022 beschränkte Rückzahlung auch und insbesondere dem Gebot der Beitragsgerechtigkeit. Zudem kommt die IHK ihrer haushaltsrechtlichen Pflicht nach, nur solche Beitragsmittel dauerhaft zu vereinnahmen, die sie dazu benötigt, ihre Betriebsfähigkeit aufrechtzuerhalten und fortzuentwickeln.
„Die Erstattung erfolgt durch Verrechnung über den Jahresbeitragsbescheid 2024 zur gewohnten Zeit, also für die meisten bereits im ersten Quartal des neuen Jahres und selbstverständlich automatisch. Das heißt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Thomas Brockmeier.© IHK Halle-Dessau/Uwe Köhn
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