eCarnet: Schneller durch den Zoll – in Zukunft papierlos

Halle (Saale), 31. Juli 2023. Wenn Unternehmen vorübergehend Berufsausrüstung, Warenmuster oder Exponate für Messen und Ausstellungen im Ausland einführen wollen, nutzen sie in der Regel ein Zollpassierscheinheft („Carnet A.T.A.“ (Carnet Admission Temporaire)). So müssen sie keine Zölle und andere Einfuhrabgaben im Zielland entrichten. Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Zukünftig können Betriebe ihre Carnets dort elektronisch über eine webbasierte Lösung beantragen. Die IHK Halle-Dessau bietet diesen Service ab sofort an.
Der Vorteil der digitalen Abwicklung: Stammdaten werden nur einmal erfasst, Fehler lassen sich ohne großen Aufwand korrigieren, Nutzer erhalten Einblick in den Bearbeitungsstand und der Antragsteller muss das Carnet nicht mehr in der IHK abholen, sondern erhält es auf Wunsch auch per Post.
„Die elektronische Antragstellung erleichtert den Prozess für alle Beteiligten enorm“.

Birgit Stodtko, IHK-Geschäftsführerin International

„Sie ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einem vollelektronischen Carnet, das gänzlich ohne Ausdrucke auskommt.“ Denn auf Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC) sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und umgesetzt durch DIHK und IHKn erfolgt die Digitalisierung des Carnet-Verfahrens in zwei Schritten. Nach dem Wechsel von der manuellen, papiergebundenen Antragstellung hin zu einer elektronischen Antragstellung durch die Unternehmen soll in einer zweiten Ausbaustufe auch die Ausfertigung des beantragten und von der IHK geprüften Carnets sowie die Abfertigung bei den in- und ausländischen Zollbehörden ausschließlich elektronisch erfolgen. Unternehmen müssen dann nur noch den per Mail versendeten Barcode mit dem Smartphone beim Zoll vorzeigen.
Die Einführung dieses vollelektronischen Carnets sieht der deutsche Zoll als einen weiteren Teilschritt auf dem Weg, Verwaltungsdienstleistungen zukünftig vollständig digital und anwenderfreundlich anzubieten.
„Mit elektronischer Unterstützung lassen sich Warenabfertigungen so zeitnah und reibungslos wie möglich durchführen, damit die Waren pünktlich beim Empfänger ankommen und der Aufwand für den Wirtschaftsbeteiligten so gering wie möglich ist“.

Andre Schneevoigt, Hauptzollamt Magdeburg

Er begrüßt den Vorstoß der IHKn beim elektronischen Carnet sehr. Der deutsche Zoll prüfe derzeit, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme am elektronischen Carnet möglich ist. Bis dahin seien weiterhin ausschließlich Papier-Carnets rechtlich bindend.
Ausführliche Informationen zum Carnet-Verfahren hat die IHK online zusammengestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Anja Klepzig (Tel.: 0345-2126-233 oder E-Mail: export@halle.ihk.de).