Wie ukrainische Geflüchtete auf den Arbeitsmarkt finden

Halle (Saale), 25. Mai 2022. Wer ausländische Arbeitskräfte beschäftigen will, muss viel Kleingedrucktes beachten. Welche Schritte notwendig sind, um beispielsweise ukrainische Geflüchtete einzustellen, hat die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) jetzt online zusammengefasst: Unter www.ihk.de/halle ist unter anderem aufgeführt, welche Dokumente für ein Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind, was genau darin formuliert sein muss und welche Behördengänge dazu erforderlich sind.
„Mit der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie der EU und dem deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Arbeitsmarktzugang für ausländische Fachkräfte schon sehr vereinfacht. Wenn es aber um die praktische Umsetzung geht, haben Unternehmen und – nicht zuletzt potenzielle Beschäftigte – oftmals noch mehr Fragen als Antworten“, berichtet Birgit Stodtko, IHK-Geschäftsführerin International. Der Online-Leitfaden solle aufklären und helfen, beide Seiten rechtskonform zusammenzubringen.
Unter www.ihk.de/halle/ukraine finden betroffene Unternehmen außerdem weitere Informationen zum aktuellen Geschäft mit Geschäftspartnern in der Ukraine aber auch in Russland oder Belarus.