Auslobung des Inklusionspreises Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2024

Landkreis Anhalt-Bitterfeld lobt Inklusionspreis aus: „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“
Der Wettbewerb startete am 5. Mai anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Bis zum 30. Juni 2024 können sich Unternehmen des Landkreises, die ein besonderes Unternehmensengagement bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zeigen und bei denen die Teilhabe tatsächlich schon besondere Beachtung erfährt, bewerben. 
Im Jahre 2019 wurde im Kreistag von Anhalt-Bitterfeld ein zweiter Aktionsplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit dem Ziel, eine selbstbestimmte voll wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen, beschlossen. Diese Anstrengungen spiegeln sich in den 46 Einzelmaßnahmen aus vier Schwerpunkten und neun Handlungsfeldern weder. Eine Maßnahme zur Steigerung des Inklusionsbewusstseins im Landkreis ist die Auslobung eines „Inklusionspreises“.
Im März dieses Jahres konstituierte sich eine Jury bestehend aus Einrichtungen der Behindertenhilfe, des örtlichen Teilhabemanagements, der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, Handwerkskammer, der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, Bündnis für Familie und Mitgliedern des Beirates für Menschen mit Behinderungen, um diesen Inklusionspreis für unseren Landkreis erstmalig in diesem Jahr auszuloben und somit eine weitere Maßnahme des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.