E-Rechnung
Hinweis:
Bei öffentlichen Aufträgen sieht das E-Rechnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (ERG LSA) ab dem 18. April 2020 vor, dass die IHK Halle-Dessau als öffentlich-rechtliche Körperschaft E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten habe.
Daher besteht die Möglichkeit, bei öffentlichen Aufträgen eine elektronische Rechnung an die IHK Halle-Dessau unter eingangsrechnung@halle.ihk.de zu übermitteln. Unabhängig davon akzeptieren wir auch weiterhin Rechnungen in Papierform.
Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich der Datenaustauschstandard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Es kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.