Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Auf der Grundlage des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz) vom 31. Mai 2023 können Hinweise auf mögliche Verstöße der IHK gegen Unionsrecht per E-Mail an hinweisgebung@halle.ihk.de übermittelt werden. Grundsätzlich können Meldungen in mündlicher oder in Textform sowie auf Wunsch in persönlicher Weise erfolgen.
Per Post an:
IHK Halle-Dessau
Hinweisgeberschutz
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)
Hinweisgeberschutz
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)
Telefonisch unter:
0345 – 2126 0
Bei persönlichem Erscheinen wird um vorherige telefonische Anmeldung unter der vorgenannten Nummer gebeten.
Die IHK geht unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit jedem Hinweis nach und behandelt diesen in Verantwortung des Compliance-Beauftragten der IHK nach einem festgelegten Verfahren. Sofern Hinweise offensichtlich keinen Verstoß gegen die im Hinweisgeberschutzgesetz benannten Regelungen zum Inhalt haben, werden diese als Beschwerde behandelt.
Ergänzend sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck hat der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes errichtet. Meldungen werden elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der externen Meldestelle des Bundes möglich sein (Meldestelle des Bundes).
Hier finden Sie den Gesetzeswortlaut zum Hinweisgeberschutzgesetz.