Erneute Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt aktuell erneut vor irreführenden und betrügerischen Zahlungsaufforderungen. Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken erhalten dabei gefälschte Rechnungen, die unerlaubterweise das Logo des DPMA und die Adresse des Informations- und Dienstleistungszentrums des DPMA in Berlin erhalten.
In dem Schreiben, welches angeblich in Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde verfasst ist, werden die Markeninhaber aufgefordert, eine bestimmte Summe auf ein ausländisches Konto zu zahlen. Im Gegensatz zu einer ähnlichen Betrugsmasche im Juli dieses Jahres, sind die Schreiben nach den bisherigen Erkenntnissen diesmal an Markeninhaberinnen und Markeninhaber gerichtet, deren Anmeldungen 2020 oder früher eingegangen waren und die ihre Markenurkunde bereits erhalten haben. Das DPMA ruft dazu auf, keineswegs auf derartige Zahlungsaufforderungen einzugehen und weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das DPMA keine Rechnungen und/oder Zahlungsaufforderungen stellt.
Das DPMA hat hierzu weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt: Link zur Pressemitteilung des DPMA vom 20. September 2022.