gefälschten Zahlungsaufforderungen der „Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm“
Update: Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass mittlerweile auch gefälschte Zahlungsaufforderungen von einer „Zentralen Zahlstelle Leipzig“ versandt werden, wobei als Bankverbindung teilweise ein belgisches und teilweise auch ein spanisches Konto angegeben wird (IBAN beginnend mit „BE“ bzw. „ES“).
Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt wiederholt vor gefälschten Kostenrechnungen im Zusammenhang mit Handelsregisterbekanntmachungen! Die aktuellen Formularaussendungen sind bundesweit im Umlauf und geben sich einen äußerst hoheitlichen Anstrich.
Der Absender bezeichnet sich als Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm. Tatsächlich ist die beim Oberlandesgericht Hamm eingerichtete Zentrale Zahlstelle Justiz zuständig für Kostenforderungen der Handelsregistereintragungen in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern sind ähnliche Kassen eingerichtet. Wer also eine Handelsregistereintragung vornimmt, muss mit Kostenrechnungen entsprechender Zahlstellen rechnen. Allerdings erhält man die Rechnung von der Zahlstelle im eigenen Bundesland.
Bei den gefälschten Kostenrechnungen sind die angegebenen Bankverbindungen (IBAN beginnt mit IE – d.h. die Bank wird in Irland geführt) und die Höhe der geltend gemachte Kosten (diese liegen regelmäßig weit über den üblichen Kosten) ein erstes Indiz dafür, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt. Liegen diese Kriterien vor, sollte keine Zahlung geleistet werden!
Unternehmer, die eine gefälschte Zahlungsaufforderung erhalten haben, werden gebeten, die IHK Halle-Dessau entsprechend zu informieren, damit diese an den DSW und den DIHK weitergegeben werden können.
Weitere Informationen sowie ein Muster einer gefälschten Zahlungsaufforderung stellt der DSW auf seiner Internetseite zur Verfügung: Gefälschte Rechnungen der Zentralen Zahlstelle Justiz | Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (dsw-schutzverband.de)