Gerichtsbeschluss „Gewinnspiel Dienstleistungsservice“
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt vor einer neuen Formularaussendung, mit der der Empfänger zu einer unberechtigten Überweisung über eine dreistellige Summe veranlasst werden soll. Das Formular ist täuschend echt aufgemacht und bezieht sich dabei auf einen Gerichtsbeschluss angeblich des Amtsgerichts Frankfurt am Main; dabei werden das offizielle Wappen des Landes Hessen sowie das angebliche Aktenzeichen „USJ“ verwendet. Die Abrechnung erfolgt für einen nicht näher bezeichneten Mandanten aus einer angeblichen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „Gewinnspiel Dienstleistungsservice“. Der Betrag in Höhe von 968,69 Euro soll per vorausgefüllten Überweisungsträger auf ein Konto in Großbritannien überwiesen werden.
Es handelt sich hierbei um ein Fake-Rechnung! Um abschätzen zu können, ob und in welcher Höhe im konkreten Fall überhaupt ein Schaden entstanden ist, bittet der Schutzverband um Meldung von Betroffenen! Selbstverständlich werden die Daten Betroffener nur nach Rücksprache gegenüber der "echten" Staatsanwaltschaft preisgegeben. Sollten Sie eine derartige Rechnung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns bzw. an die für Sie zuständige IHK – wir bzw. Ihre zuständige IHK leiten die Meldung dann an den DSW weiter.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des DSW (Gerichtsbeschluss für die Dienstleistungsservice | Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (dsw-schutzverband.de).